Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)

Regelungsgegenstand:
Pflegeberatung, Digitale Pflegeanwendungen
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
22. Dezember 2020
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Informationstechnik
Zuständiges Bundesressort:
Arbeit, Soziales
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§§ 7a Abs. 2, 40a Abs. 4, 78a Abs. 3, Abs. 4, Abs. 7
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 7a: (2) Die Pflegeberatung kann auf Wunsch einer anspruchsberechtigten Person nach Absatz 1 Satz 1 durch barrierefreie digitale Angebote der Pflegekassen ergänzt werden und mittels barrierefreier digitaler Anwendungen erfolgen, bei denen im Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten die dafür geltenden Vorschriften zum Datenschutz eingehalten und die Anforderungen an die Datensicherheit nach dem Stand der Technik gewährleistet werden. Die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit der eingesetzten digitalen Anwendungen gelten als erfüllt, wenn die Anwendungen die nach § 365 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches vereinbarten Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit nach Satz 3 gelten auch bei den digitalen Anwendungen als erfüllt, die der Spitzenverband Bund der Pflegekassen in seiner Richtlinie nach § 17 Absatz 1a zur Durchführung von Beratungen bestimmt hat. § 40a: (4) Die Hersteller stellen den Anspruchsberechtigten digitale Pflegeanwendungen barrierefrei im Wege elektronischer Übertragung über öffentlich zugängliche Netze, auf maschinell lesbaren Datenträgern oder über digitale Vertriebsplattformen zur Verfügung. § 78a: (3) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt ein barrierefreies Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen. § 139e Absatz 1 Satz 2 und 3 des Fünften Buches gilt entsprechend. (4) (...) Die Qualität einer digitalen Pflegeanwendung im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 bemisst sich insbesondere nach folgenden Kriterien: 1. Barrierefreiheit, (...) (7) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt dem Bundesministerium für Gesundheit, erstmals zum 1. Februar 2024, einen barrierefreien Bericht vor. (...)
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A