Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

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Bundes-Teilhabe-Preis
Thema 2023: "GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen"

Viele Menschen haben uns bis zum 20. Dezember 2023
Bewerbungen für den Bundes-Teilhabe-Preis geschickt.
Jetzt kann man uns keine Bewerbung mehr schicken.
Im März hat eine Jury die 3 besten Bewerber ausgewählt.
Sie sind die Gewinner des Bundes-Teilhabe-Preises 2023.
Ihre Namen sind aber noch bis zur Preis-Verleihung geheim.

Die Preis-Verleihung ist am 3. Juni 2024.

Hier unten können Sie den Text mit allgemeinen Informationen
zum Bundes-Teilhabe-Preis 2023 nochmals nachlesen.
Diesen Text haben wir im Sommer und Herbst 2023
zur Werbung für die Teilnahme benutzt.

Über den Bundes-Teilhabe-Preis

Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS,
vergibt den Bundes-Teilhabe-Preis seit dem Jahr 2019.
Ausgezeichnet werden gute Praxis-Beispiele
und Vorbild-Projekte für einen inklusiven Sozialraum.

Inklusive Sozialräume sind Orte und Angebote,
die für alle Menschen offen und zugänglich sind.
Das bedeutet: Menschen mit und ohne Behinderungen
können selbstbestimmt und gemeinsam teilhaben.

Inklusive Sozialräume müssen barrierefrei sein.
Das gilt für den Zugang zu Gebäuden
und die Verständlichkeit von Informationen.
Aber zu einem inklusiven Sozialraum gehört noch mehr,
zum Beispiel:

  • Wertschätzung und Beteiligung aller Menschen,
    unabhängig von ihren Fähigkeiten
  • Möglichkeiten zum Kennenlernen und zur Zusammenarbeit
    von Menschen mit und ohne Behinderungen
  • Beratungs-Angebote und praktische Unterstützung
    für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • aktives Mitbestimmen von Menschen mit Behinderungen
    bei politischen Entscheidungen

Die Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit organisiert
den Bundes-Teilhabe-Preis für das BMAS.
Machen Sie mit und zeigen Sie, dass Ihr Projekt
ein Vorbild für ganz Deutschland sein kann!

Thema 2023

Alle Menschen mit Behinderungen haben ein Recht
auf eine gute medizinische Versorgung.
Deshalb hat das BMAS dieses Thema
für den Bundes-Teilhabe-Preis 2023 ausgesucht:
»GESUNDHEIT INKLUSIV –
barrierefreie ambulante Gesundheits-Versorgung
für Menschen mit Behinderungen«.

Mit ambulant sind hier alle Angebote gemeint,
die ohne Übernachtung der Patient*innen stattfinden.
Zur Gesundheits-Versorgung gehören alle Angebote
der medizinischen Behandlung und Pflege.

Der Bundes-Teilhabe-Preis möchte Gesundheits-Angebote auszeichnen,
die für Menschen mit und ohne Behinderungen gut zugänglich sind.
Gleichzeitig sollen Menschen mit Behinderungen dort
genau die medizinische Versorgung bekommen, die sie brauchen.
Es geht also besonders um Zugänglichkeit und gute Qualität.

Die Zugänglichkeit einer Arzt-Praxis hängt nicht allein
von der Barriere-Freiheit des Gebäudes ab.
Es sind zum Beispiel auch diese Fragen wichtig:

  • Ist die Praxis gut erreichbar per Telefon oder E-Mail,
    wenn man einen Termin ausmachen möchte oder eine Frage hat?
  • Beachtet das Praxis-Team die besonderen Bedürfnisse
    von Menschen mit Behinderungen?
  • Kann man die Toilette, die Möbel im Warte-Zimmer
    oder die Garderobe ohne Probleme nutzen?
  • Sind die Ausstattung und die Untersuchungs-Geräte geeignet
    für von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen?

Für eine gute Versorgungs-Qualität ist es wichtig,
dass Patient*innen bei der Behandlung aktiv beteiligt werden,
mitreden und mitentscheiden können.

Die Qualität der medizinischen Versorgung hängt auch davon ab,
wie gut die Zusammenarbeit von der Behandlung in der Arzt-Praxis
und der Kranken-Pflege zu Hause funktioniert.

Der Begriff „Gesundheit“ wird genau beschrieben
in den Artikeln 25, 26 und 28 der Vereinbarung der Vereinten Nationen
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz UN-BRK.
Zur Gesundheit gehören zum Beispiel diese Dinge:

  • gleiche Möglichkeiten der medizinischen Versorgung
    für Menschen mit und ohne Behinderungen
  • selbstbestimmtes Leben und selbstbestimmtes Aussuchen
    von Unterstützung und Beratung
  • sehr gute körperliche, geistige und berufliche Fähigkeiten
  • guten Kontakt zu anderen Menschen
  • Recht auf ein gutes Leben und Schutz vor Gewalt

Für das Recht auf eine gute medizinische Versorgung
von Menschen mit Behinderungen sind auch diese UN-BRK-Artikel wichtig:

  • Artikel 5 über Gleichberechtigung
  • Artikel 6 und 7 über Frauen und Kinder mit Behinderungen
  • Artikel 9 über Zugänglichkeit,
    zum Beispiel zu Arzt-Praxen und Therapie-Angeboten

Wer kann mitmachen?

Mitmachen können alle Angebote der ambulanten Gesundheits-Versorgung
für Menschen mit und ohne Behinderungen, zum Beispiel:

  • Hausarzt-, Facharzt- und Zahnarzt-Praxen
  • medizinische Spezial-Zentren und Ärzte-Netze
    von Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen,
    die bei der Behandlung von einer Person zusammenarbeiten
  • ambulante Angebote von Kranken-Häusern und Reha-Kliniken
  • Therapie- und Heilkunde-Praxen
  • Entwickler*innen von Computer-Programmen,
    mit denen die Gesundheits-Versorgung organsiert werden kann
  • Kranken-Kassen
  • Dienstleitungs-Firmen für medizinische Behandlung und Pflege
  • Firmen und andere Stellen, die Fachpersonal ausbilden
  • Verbände der Selbsthilfe
  • Städte, Gemeinden und Regionen

Was können Sie gewinnen?

Beim Bundes-Teilhabe-Preis gibt es diese 3 Geld-Preise:

1.  Preis = 10.000 Euro

2.  Preis = 5.000 Euro

3.  Preis = 2.500 Euro

Sie können die Auszeichnung auch für Ihre Werbung nutzen.
Außerdem kann Ihr Projekt ein Vorbild für ähnliche Projekte
in ganz Deutschland sein.
Wir veröffentlichen eine Liste mit den Namen
aller teilnehmenden Personen, Organisationen und Firmen.
Sie finden diese Liste nach der Preis-Verleihung
auf der Internet-Seite www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
im Abschnitt „Teilnehmende Projekte“.

So können sich alle Fachleute informieren
und miteinander in Kontakt kommen.

Wann und wo findet die Preis-Verleihung statt?

Die Preis-Verleihung findet
am 3. Juni 2024 in Berlin statt.
Das BMAS überreicht dann die Auszeichnungen und Geld-Preise.

Wie läuft die Preis-Auswahl ab?

Die Bewerbungen beim Bundes-Teilhabe-Preis
werden von einer Jury aus Fachleuten beurteilt.
Diese Jury entscheidet Mitte März 2024,
welche Projekte und Angebote die 3 Preise gewinnen.

Das BMAS und die Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit
dürfen bei dieser Entscheidung nicht mitbestimmen.
Und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können vor Gericht
nicht gegen die Entscheidung der Jury klagen.

Die Jury bewertet jedes Projekt nach diesen Fragen:

  • Wie gut können Menschen mit Behinderungen
    das Gesundheits-Angebot erreichen und nutzen?
  • Werden unterschiedliche Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen,
    Frauen und Männern mit Behinderungen beachtet?
  • Wie gut ist das Gesundheits-Angebot für Menschen mit Behinderungen?
  • Passt das Gesundheits-Angebot zu anderen Dienstleistungen vor Ort
    oder ist es sogar Teil eines Gesamt-Plans einer Stadt oder Gemeinde?
  • Können Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen
    das Gesundheits-Angebot gleich gut nutzen?
  • Waren Menschen mit Behinderungen bei der Planung beteiligt?
  • Wie gut können Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen
    bei der medizinischen Behandlung mitbestimmen?
  • Kommen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen
    leicht mit dem Gesundheits-Angebot in Kontakt?

Kontakt für Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 259 36 78 0
Telefax: 030 259 36 78 700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de

Der Bundes-Teilhabe-Preis wird unterstützt von: