Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

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Bundes-Teilhabe-Preis
Thema 2026: "BERUFSEINSTIEG INKLUSIV –
Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt
für junge Menschen mit Behinderungen“

Viele Menschen haben uns bis zum 8. Februar 2026
Bewerbungen für den Bundes-Teilhabe-Preis geschickt.
Jetzt kann man uns keine Bewerbung mehr schicken.
Im März wählt eine Jury die 3 besten Bewerber.
Sie sind die Gewinner des Bundes-Teilhabe-Preises 2026.
Ihre Namen sind aber noch bis zur Preis-Verleihung geheim.

Die Preis-Verleihung ist im Juli 2026.

Hier unten können Sie den Text mit allgemeinen Informationen
zum Bundes-Teilhabe-Preis 2026 nochmals nachlesen.
Diesen Text haben wir zur Werbung für die Teilnahme benutzt.

Über den Bundes-Teilhabe-Preis

Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
vergibt den Bundes-Teilhabe-Preis seit dem Jahr 2019.
Die Abkürzung vom Ministerium ist: BMAS.
Das spricht man so aus: BE-EM-A-ES
Der Bundes-Teilhabe-Preis ist für gute Praxis-Beispiele
und Vorbild-Projekte für inklusive Sozial-Räume.

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Inklusive Sozial-Räume sind Orte und Angebote,
die für alle Menschen offen und erreichbar sind.
Das bedeutet: Menschen mit und ohne Behinderungen
können selbstbestimmt und gemeinsam teilhaben.

Inklusion betrifft alle Lebens-Bereiche, zum Beispiel:

  • Selbst-bestimmt wohnen
  • aktiv mitbestimmen bei politischen Entscheidungen
  • gute Bildung und Ausbildung bekommen
  • gleich-berechtigten Zugang zu Arbeit und Beschäftigung haben

Die Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit macht
den Bundes-Teilhabe-Preis für das BMAS.
Machen Sie mit und zeigen Sie, dass Ihr Projekt
ein Vorbild für ganz Deutschland sein kann!

Das Thema vom Bundes-Teilhabe-Preis 2026

Das Thema vom Bundes-Teilhabepreis im Jahr 2026 heißt:
Berufs-Einstieg inklusiv – Übergang
von der beruflichen Bildung in den Arbeits-Markt
für junge Menschen mit Behinderungen.

Wir suchen Ideen und Projekte, die junge Menschen mit
Behinderungen beim Start in die Arbeits-Welt unterstützen.

Der Wechsel von der Ausbildung in die Arbeits-Welt
ist für viele junge Menschen schwer.
Für junge Menschen mit Behinderungen ist der Übergang
oft besonders schwer.
Deshalb brauchen sie gute Unterstützung.
Dann haben sie gute Chancen.
Und sie bekommen Teilhabe am Arbeits-Leben.

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Jeder Mensch mit Behinderung
hat das Recht auf Teilhabe.
Das steht im UN-Vertrag über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen.
Teilhabe bedeutet: Alle Menschen sollen überall
mitmachen können.
Auch in der Berufs-Ausbildung.
Und auch beim Übergang in die Arbeits-Welt.

Zeichnung Leichte Sprache

Wir wissen:
Der Start in die Arbeits-Welt klappt am besten,
 wenn alle von Anfang an gut zusammenarbeiten:

  • der Betrieb oder die Einrichtung,
    wo die Ausbildung gemacht wird.
  • die Person, die die Ausbildung macht.
    Man sagt auch: der Auszubildende oder die Auszubildende
  • der Betrieb oder die Einrichtung,
    wo die Person nach der Ausbildung ihren Arbeits-Platz hat.

Es soll keine Probleme geben beim Übergang
von der Ausbildung zum Arbeits-Platz.
Dafür braucht man eine gute Vorbereitung
in vielen kleinen Schritten.
Die Unterstützung soll am Anfang von der Ausbildung starten.
Und auch am Arbeits-Platz weitergehen.

Das Ziel ist:
Junge Menschen mit Behinderung sollen eine Arbeit finden,
die zu ihren Fähigkeiten passt und die ihnen Spaß macht.
Und sie sollen ihren Arbeits-Platz lange behalten können.

Für den Bundes-Teilhabe-Preis suchen wir interessante Ideen,
neue Projekte und gute Lösungen aus der Praxis.
Und wir suchen Antworten auf diese Fragen:

  • Welche neuen Wege gibt es für junge Menschen mit Behinderung,
    damit sie gut in die Arbeits-Welt starten können?
  • Welche Bedingungen sind wichtig, damit sie passende
    Arbeits-Plätze finden?
  • Was kann man tun, damit alle jungen Menschen
    mit Behinderung eine gute Begleitung bekommen?
  • Was kann man tun, damit Inklusion beim Planen
    von neuen Angeboten immer mitgedacht wird?

Wer kann mitmachen?

Mitmachen können Personen, Einrichtungen und Firmen,
die in der Berufs-Ausbildung und am Arbeits-Markt aktiv sind.
Und die sich einsetzen für die Teilhabe von jungen Menschen
mit Behinderungen.
Zum Beispiel aus den Bereichen:

  • Ausbildung in einem Betrieb
  • Ausbildung in einem Bildungszentrum
    oder bei der Handwerks-Kammer.
  • Ausbildung außerhalb von einem Betrieb.
    In einem Berufs-Bildungs-Werk.
    Die Abkürzung ist: BBW
    Oder in einem Berufs-Förderungs-Werk
    Die Abkürzung ist: BFW
    Oder in einer Werkstatt für Menschen
    mit Behinderungen.
    Die Abkürzung ist: WfbM
  • Industrie- und Handels-Kammer
    Die Abkürzung ist: IHK
  • Handwerks-Kammer
  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Jugend-Berufs-Agentur
  • Dienst-Leister
  • Vereine und Verbände
  • Menschen mit Behinderungen
  • Städte, Gemeinden und Regionen

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Was können Sie gewinnen?

Beim Bundes-Teilhabe-Preis gibt es diese 3 Geld-Preise:

Erster Preis = 10 Tausend Euro

Zweiter Preis = 5 Tausend Euro

Dritter Preis = 2 Tausend 5 Hundert Euro

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Die Gewinner können die Auszeichnung auch
für ihre Werbung nutzen.
Und wir veröffentlichen eine Liste mit den Namen
von allen Personen, Einrichtungen und Firmen,
die mitgemacht haben.
Sie finden diese Liste ab dem Tag der Preis-Verleihung
auf der Internet-Seite www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
So können sich alle Fachleute informieren.

Worauf achtet die Jury?

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Diese Punkte sind für die Entscheidung
von der Jury besonders wichtig:

  • Unterstützt das Angebot junge Menschen mit Behinderungen
    gut beim Wechsel von der Ausbildung zum Arbeits-Platz?
  • Achtet das Angebot auf die besonderen Bedürfnisse
    von jungen Menschen mit Behinderungen?
  • Kennen sich die Mitarbeitenden vom Angebot damit aus,
    den Bedarf von jeder einzelnen Person genau zu sehen?
  • Arbeiten alle Beteiligten aus den Bereichen Ausbildung
    und Arbeitsplatz gut zusammen?
  • Ist die Information und Kommunikation
    beim Angebot barrierefrei?
  • Achtet das Angebot darauf, dass Menschen mit Behinderungen
    unterschiedliche Unterstützung brauchen?
  • Ist das Angebot ein gutes Vorbild für andere?

Wann und wo ist die Preis-Verleihung?

Die Preis-Verleihung ist im Sommer 2026.
Das BMAS überreicht dann in Berlin
die Auszeichnungen und Geld-Preise.

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Wie können Sie sich bewerben?

Sie können sich mit Ihrem Projekt
bis zum 8. Februar 2026 bewerben.
Das Bewerbungs-Formular finden Sie hier:
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/bundesteilhabepreis-bewerbungsformular
Das Bewerbungs-Formular ist barrierefrei.

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Haben Sie Fragen?
Brauchen Sie mehr Infos?
Ich helfe Ihnen gerne weiter!

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Dr. Petra Zadel-Sodtke
Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit
Telefon: 030 – 25 93 678 – 0
Telefax: 030 – 25 93 678 – 700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.deInternet: www.bundesteilhabepreis.de

Bilder: © Reinhild Kassing

Der Bundes-Teilhabe-Preis wird unterstützt von: