Rechtliche Vorgaben
Rechtliche Vorgaben für öffentliche Stellen
Für öffentliche Stellen des Bundes stehen die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz und der BITV 2.0. Die BITV 2.0 verweist dabei auf die EN 301 549 in der Version V3.2.1 (2021-03). Die Anforderungen an sogenannte „Nicht-Web-Dokumente“ wie zum Beispiel PDF-Dateien finden sich in Abschnitt 10. Die EN 301 549 verweist wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1).
Auf Landesebene gelten die Vorgaben des entsprechenden Bundeslands.
Rechtliche Vorgaben nach BFSG
Nach § 2 und 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Wenn diese unter das BFSG fallen und dabei Dokumente generiert werden (wie zum Beispiel ein elektronisches Ticket als PDF oder Produktanleitungen), müssen folglich auch diese barrierefrei sein. Das BFSG beruft sich auf die gleiche Norm wie die BITV 2.0. Entsprechend gelten hier die gleichen Anforderungen, d.h. in Abschnitt 10 der EN 301 549 finden sich diese auch hier wieder. Weitere Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz lesen Sie hier: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz