Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

Bundesteilhabepreis 2026: "BERUFSEINSTIEG INKLUSIV – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“

Zum siebten Mal hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis ausgelobt. Das Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen. In den nächsten Wochen findet die Vorprüfung der eingereichten Projekte statt und Ende März 2026 wird die Fachjury tagen und über die Preisträgerinnen und Preisträger entscheiden. Die Preisverleihung findet im Rahmen der Inklusionstage am 6. Juli 2026 in Berlin statt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind.

Das Thema des siebten Bundesteilhabepreises lautet „BERUFSEINSTIEG INKLUSIV – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“. Die besondere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen im beruflichen Inklusionsprozess umfasst alle Organisationen, Strukturen und Prozesse, die die Förderung einer umfassenden, dauerhaften beruflichen Teilhabe mit einschließen.

Der Fokus des Bundesteilhabepreises 2026 liegt auf dem reibungslosen Zusammenspiel aller Beteiligten im beruflichen Inklusionsprozess. Die Hauptherausforderung hierbei ist es, eine umfassende, dauerhafte berufliche Teilhabe zu ermöglichen.

Das Ziel ist es, ein Höchstmaß an sozialer Teilhabe ohne Ausgrenzung von jungen Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen.

Was wurde gesucht?

Gesucht wurden gute Beispiele aus der Praxis, innovative Projekte, Strategien und Lösungen – die unter anderem folgende Fragen ganz oder teilweise beantworten:

  • Welche innovativen Wege gibt es, um junge Menschen mit Behinderungen aktiv und erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzubinden?
  • Wie gelingt eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten?
  • Welche Rahmenbedingungen und Strategien werden geschaffen, um eine erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
  • Wie können Übergangsphasen zwischen beruflicher Bildung und Beschäftigung zur Regel werden?
  • Was hat dazu beigetragen, dass sich Strategien und Abläufe inklusionsorientiert verändert haben?
  • und andere mehr…

Wer konnte sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2026 waren Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen der beruflichen Bildung und des Arbeitmarktes die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Hierzu zählen Angebote der betrieblichen, der überbetrieblichen und der außerbetrieblichen beruflichen Bildung sowie auch z.B. Berufsbildungswerke (BBW), Berufsförderwerke (BFW) und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Zum Arbeitsmarkt zählen neben Arbeitgebenden ebenso Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Jugendberufsagenturen und Dienstleistende. Darüber hinaus sind Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen angesprochen.

Bewertungskriterien

Mehr Informationen dazu, wie die eingereichten Projekte bewertet werden, lesen Sie hier: Bewertungskriterien.

Bewerbungsunterlagen

Hier finden Sie die Bewerbungsunterlagen und alles, was Sie zu Ihrer Bewerbung wissen müssen: Bewerbung.

Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?

Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz).

Als Preisträger*in können Sie die Auszeichnung „Bundesteilhabepreis 2026: BERUFSEINSTIEG INKLUSIV – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“ werbewirksam nutzen.

Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet.

Ihr gutes Beispiel aus der Praxis, Modellprojekt, konkretes Konzept oder Ihre Strategie kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteur*innen.

Wer ist die Fachjury?

Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Mitglied der Fachjury sind auch Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern.

Wann und wo findet die Preisverleihung statt?

Die Preisverleihung findet im Rahmen der Inklusionstage am 6. Juli 2026 in Berlin statt. Bundesministerin Bärbel Bas wird die Urkunden überreichen.

Was ist ein inklusiver Sozialraum und warum ist er erforderlich?

Mehr dazu lesen Sie hier: FAQ.

Der Bundesteilhabepreis wird unterstützt von:

Die drei Logos des Deutschen Landkreistags, des Deutschen Städtetag und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds

Weiterführende Links:

Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache: