Das ist das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz
- Warum gibt es das neue Gesetz?
- Was steht in dem neuen Gesetz?
- Seit wann gilt das neue Gesetz?
- Für wen gilt das neue Gesetz?
- Wer prüft, ob die Firmen das Gesetz beachten?
- Welche Probleme gibt es mit dem neuen Gesetz?
- Wer kann Hilfe bekommen von der Bundes-Fachstelle Barrierefreiheit?
Es gibt ein neues Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz heißt: Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BFSG
Warum gibt es das neue Gesetz?
Das neue Gesetz hat mit der Europäischen Union zu tun.
Die Abkürzung ist: EU.
Das spricht man so aus: E U.
Die Länder in der EU haben beschlossen:
Menschen mit Behinderung haben in allen Ländern
von der EU das gleiche Recht auf Teilhabe.
Dazu gehört auch:
Bestimmte Produkte und Dienst-Leistungen
müssen barrierefrei sein.
Alle Länder in der EU müssen diesen Beschluss
in einem eigenen Gesetz festlegen.
Deshalb gibt es in Deutschland jetzt das
Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz.
Was steht in dem neuen Gesetz?
Damit Teilhabe für alle Menschen in allen Bereichen klappt,
müssen die Bereiche barrierefrei sein.
Das Gesetz soll für mehr Barrierefreiheit sorgen.
Auch da, wo Barrierefreiheit vorher keine Pflicht war.
Zum Beispiel:
- beim Einkaufen im Internet
- am Geld-Automat
- bei Apps auf dem Handy
- auf Internet-Seiten
- bei Bedienungs-Anleitungen
Barrierefreiheit ist jetzt auch Pflicht für viele Produkte und Dienst-Leistungen.
Seit wann gilt das neue Gesetz?
Das Gesetz gilt in Deutschland seit dem 28. Juni 2025.
Für wen gilt das neue Gesetz?
Das neue Gesetz gilt für viele Firmen.
Zum Beispiel:
- Firmen, die Sachen herstellen
- Firmen, die Dinge verkaufen
- Firmen, die Leistungen im Internet anbieten
Die Firmen müssen ihre Produkte und Angebote
barrierefrei machen.
Alle Menschen sollen die Angebote und Produkte
gleich gut nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Wer prüft, ob die Firmen das Gesetz beachten?
Ein Amt prüft, ob alle das neue Gesetz beachten.
Das Amt heißt: Markt-Überwachungs-Behörde.
Sie ist in Magdeburg.
Welche Probleme gibt es mit dem neuen Gesetz?
Manche Firmen haben sich gut vorbereitet
auf das neue Gesetz.
Aber viele Firmen haben sich nicht gut vorbereitet
auf das neue Gesetz.
Diese Firmen haben oft Probleme,
ihre Angebote barrierefrei zu machen.
Im Gesetz selber gibt es wenig Beispiele,
wie barrierefreie Angebote genau sein sollen.
Aber im Gesetz stehen Hinweise,
wo man Regeln und Beispiele dafür nachlesen kann.
Wer kann Hilfe bekommen von der Bundes-Fachstelle Barrierefreiheit?
Sehr kleine Firmen haben es oft besonders schwer,
sich an die Regeln vom neuen Gesetz zu halten.
Man nennt diese Firmen auch: Kleinst-Unternehmen.
Damit sind Firmen gemeint
mit weniger als 9 Mitarbeitern.
Und die weniger als 2 Millionen Euro im Jahr einnehmen.
Die Kleinst-Unternehmen haben oft zu wenig Zeit und Geld,
um alles über das BFSG zu lernen.
Und um die Regeln vom Gesetz einzuhalten.
Kleinst-Unternehmen können deshalb Hilfe bekommen
beim Umsetzen von Barrierefreiheit.
Die Bundes-Fachstelle für Barrierefreiheit bietet
Beratung für Kleinst-Unternehmen an.
Das steht im § 15 vom BFSG.
Mehr Infos zum BFSG finden Sie hier:
BFSG
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Mehr Infos zur Beratung von Kleinst-Unternehmen
finden Sie hier:
FAQ
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.