Bereich Fachwissen

Fachwissen

In diesem Bereich finden Sie unser gesammeltes Fachwissen zum Thema Barrierefreiheit. Wir erläutern die einzelnen Themen, geben Praxishilfen und nennen die gesetzlichen Vorgaben.

Das ist das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz

Es gibt ein neues Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz heißt: Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BFSG

Zeichnung Leichte Sprache

Warum gibt es das neue Gesetz?

Das neue Gesetz hat mit der Europäischen Union zu tun.
Die Abkürzung ist: EU.
Das spricht man so aus: E U.
Die Länder in der EU haben beschlossen:
Menschen mit Behinderung haben in allen Ländern
von der EU das gleiche Recht auf Teilhabe.
Dazu gehört auch:
Bestimmte Produkte und Dienst-Leistungen
müssen barrierefrei sein.
Alle Länder in der EU müssen diesen Beschluss
in einem eigenen Gesetz festlegen.
Deshalb gibt es in Deutschland jetzt das
Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz.

Zeichnung Leichte Sprache

Was steht in dem neuen Gesetz?

Damit Teilhabe für alle Menschen in allen Bereichen klappt,
müssen die Bereiche barrierefrei sein.
Das Gesetz soll für mehr Barrierefreiheit sorgen.
Auch da, wo Barrierefreiheit vorher keine Pflicht war.
Zum Beispiel:

  • beim Einkaufen im Internet
  • am Geld-Automat
  • bei Apps auf dem Handy
  • auf Internet-Seiten
  • bei Bedienungs-Anleitungen

Zeichnung Leichte Sprache

Zeichnung Leichte Sprache

Barrierefreiheit ist jetzt auch Pflicht für viele Produkte und Dienst-Leistungen.

Seit wann gilt das neue Gesetz?

Das Gesetz gilt in Deutschland seit dem 28. Juni 2025.

Zeichnung Leichte Sprache

Für wen gilt das neue Gesetz?

Das neue Gesetz gilt für viele Firmen.
Zum Beispiel:

  • Firmen, die Sachen herstellen
  • Firmen, die Dinge verkaufen
  • Firmen, die Leistungen im Internet anbieten

Zeichnung Leichte Sprache

Die Firmen müssen ihre Produkte und Angebote
barrierefrei machen.
Alle Menschen sollen die Angebote und Produkte
gleich gut nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.

Zeichnung Leichte Sprache

Wer prüft, ob die Firmen das Gesetz beachten?

Ein Amt prüft, ob alle das neue Gesetz beachten.
Das Amt heißt: Markt-Überwachungs-Behörde.
Sie ist in Magdeburg.

Welche Probleme gibt es mit dem neuen Gesetz?

Manche Firmen haben sich gut vorbereitet
auf das neue Gesetz.
Aber viele Firmen haben sich nicht gut vorbereitet
auf das neue Gesetz.
Diese Firmen haben oft Probleme,
ihre Angebote barrierefrei zu machen.
Im Gesetz selber gibt es wenig Beispiele,
wie barrierefreie Angebote genau sein sollen.
Aber im Gesetz stehen Hinweise,
wo man Regeln und Beispiele dafür nachlesen kann.

Zeichnung Leichte Sprache

Wer kann Hilfe bekommen von der Bundes-Fachstelle Barrierefreiheit?

Sehr kleine Firmen haben es oft besonders schwer,
sich an die Regeln vom neuen Gesetz zu halten.
Man nennt diese Firmen auch: Kleinst-Unternehmen.
Damit sind Firmen gemeint
mit weniger als 9 Mitarbeitern.
Und die weniger als 2 Millionen Euro im Jahr einnehmen.
Die Kleinst-Unternehmen haben oft zu wenig Zeit und Geld,
um alles über das BFSG zu lernen.
Und um die Regeln vom Gesetz einzuhalten.

Zeichnung Leichte Sprache

Kleinst-Unternehmen können deshalb Hilfe bekommen
beim Umsetzen von Barrierefreiheit.
Die Bundes-Fachstelle für Barrierefreiheit bietet
Beratung für Kleinst-Unternehmen an.
Das steht im § 15 vom BFSG.

Zeichung Leichte Sprache

Mehr Infos zum BFSG finden Sie hier:
BFSG
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Mehr Infos zur Beratung von Kleinst-Unternehmen
finden Sie hier:
FAQ
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.