Newsletter 1/2026
Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Newsletter 01/26 - Veranstaltung zum GAAD, Rückblick DGS-Avatar-Veranstaltung, Neues aus der Welt der Leichten Sprache, Tipps und Know-how zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit u.v.m.
30. April 2026
Liebe Leserinnen und Leser,
am 21. Mai ist wieder der Global Accessibility Awareness Day (GAAD). Auch wir veranstalten an diesem Tag (wie im Vorjahr) ein Webinar – diesmal zu Tools, die bei der Prüfung der Barrierefreiheit von Websites helfen.
Im Februar hatten wir eine große Veranstaltung zum Thema Gebärdensprach-Avatare – wie weit ist die Technik auf diesem Gebiet? Das können Sie im Rückblick-Artikel nachlesen oder sich die Aufzeichnung ansehen.
Um die digitale Barrierefreiheit zu erlernen und umzusetzen, haben wir auf unserer Website im Bereich Fachwissen einen umfangreichen Ratgeber zu barrierefreien Dokumenten erstellt. Außerdem finden Sie weitere Schulungsangebote gelistet.
Einiges Neues gibt es aus dem Bereich der Leichten Sprache: Neue Inhalte in Leichter Sprache, aber auch beispielsweise ein Tool zur Einschätzung von KI-Übersetzungstools.
Nicht zuletzt geben wir weitere Veranstaltungshinweise und nennen Tipps zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen und Wissensaufbau beim Lesen des Newsletters.
Webinar digitale Barrierefreiheit: "Bookmarklets als schnelle Testmöglichkeit" am 21. Mai
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit laden am 21. Mai 2026 zum Webinar „Bookmarklets als schnelle Testmöglichkeit" ein. Die Online-Veranstaltung findet im Rahmen des Global Accessibility Awareness Day (GAAD) statt.
Im Webinar soll aufgezeigt werden, wie Bookmarklets dabei helfen, digitale Barrieren auf Websites sichtbar zu machen. Alexander Pfingstl von der BFIT-Bund und Markus Specker von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit werden in dem einstündigen Webinar das Thema beleuchten und mit praktischen Beispielen anschaulich erklären.
Mehr zur Veranstaltung und Anmeldung:
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/gaad-2026
Rückblick: Veranstaltung zu Chancen und Grenzen von Gebärdensprach-Avataren
Am 26. Februar hatte die Bundesfachstelle Barrierefreiheit zur Veranstaltung "Barrierefreiheit im Wandel: Chancen und Grenzen von Gebärdensprach-Avataren" ins Berliner Konferenzzentrum KOM26 in der Mauerstraße geladen. Das Interesse am Thema war groß: 120 Teilnehmende waren vor Ort, weitere 500 nahmen online teil. Bei der Veranstaltung wurde deutlich: Die Einsatzgebiete für Gebärdensprach-Avatare sind zurzeit noch sehr begrenzt und die technische Umsetzung muss noch besser werden.
Die Inhalte der Veranstaltung können Sie im Rückblick-Artikel nachlesen. Die Veranstaltung wurde auch aufgezeichnet, die Videos finden Sie ebenfalls auf unserer Website.
Artikel „Rückblick auf Veranstaltung zu Chancen und Grenzen von Gebärdensprach-Avataren“
Videos:
Video mit Deutscher Gebärdensprache und Untertiteln
Video mit Ton in Leichter Sprache
Neue Inhalte auf der Website: Wissen zu barrierefreien PDF und Schulungen digitale Barrierefreiheit
Wie erstelle ich eine barrierefreie PDF? Und wie kann ich überprüfen, ob ein Dokument wirklich barrierefrei ist? Diese Fragen beantworten wir in unserem ausführlichen Ratgeber zu barrierefreien Dokumenten, der jetzt online ist.
Außerdem haben wir unsere Seite zu den Schulungen im Bereich digitaler Barrierefreiheit aktualisiert und erweitert: Auf der Seite finden Sie jetzt eine Reihe von kostenlosen Online-Schulungen und Selbstlernangebote zu verschiedenen Themen rund um die digitale Barrierefreiheit. Dabei gibt es Kurse für Einsteiger und Fortgeschrittene. Auch die Dauer und Umfang der Angebote unterscheiden sich stark. Es gibt thematische Einführungen und viele Infos zu einzelnen Unterthemen wie beispielsweise Dokumenten, Websites, Software und Apps.
Fachwissen: Barrierefreie (PDF-)Dokumente
Liste Schulungsangebote digitale Barrierefreiheit
KfW-Förderung zum altersgerechten Umbau neu gestartet
Das KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ ist am 8. April 2026 neu gestartet, wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mitteilte. Dieser finanzielle Zuschuss unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, ihren Wohnraum altersgerecht umzubauen.
Artikel „Finanzieller Zuschuss barrierefrei Umbauen neu gestartet“
Angemessene Vorkehrungen – was bedeutet dieser Begriff?
Der Begriff der angemessenen Vorkehrungen ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (BGG) verankert, stammt aber ursprünglich aus der UN-Behindertenrechtskonvention. In unserem Artikel erklären wir, was der Begriff bedeutet und inwieweit diese Vorkehrungen die Barrierefreiheit fördern.
Die angemessenen Vorkehrungen sind auch bei der aktuellen Reform des BGG ein Thema.
Artikel „Wie angemessene Vorkehrungen die Barrierefreiheit unterstützen“
Neue Landesfachstelle Barrierefreiheit in Berlin
Zum 1. November 2025 wurde in Berlin die Landesfachstelle für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen eingerichtet. Träger der neuen Fachstelle ist der Sozialhelden e.V.. Die Landesfachstelle hat die Aufgabe, öffentliche Stellen dabei zu unterstützen, Barrierefreiheit umzusetzen und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Darüber hinaus berät sie auch Verbände, die Zivilgesellschaft sowie die Wirtschaft. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Landesfachstelle gehören unter anderem die Themen Mobilität, Kommunikation und Information, Veranstaltungen, Digitales (für Verbände, Zivilgesellschaft und Wirtschaft) sowie angemessene Vorkehrungen.
Die Beratung zum Thema Digitales für die öffentlichen Stellen Berlins liegt wie bisher bei der Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit. Für Beratungen zum Thema Bau ist die Berliner Koordinierungsstelle für barrierefreies Bauen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig. Die drei Stellen stehen in engem Austausch. Sie bilden gemeinsam das sogenannte Kompetenznetzwerk Barrierefreiheit.
Wir freuen uns auf den künftigen Austausch im Rahmen der Treffen, zu denen wir die Landesfachstellen zweimal jährlich einladen.
Berliner Landesfachstelle für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen
Infos auf Berlin.de: § 31 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG)
Neues in Leichter Sprache
Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde in Leichter Sprache übersetzt, um die Verständlichkeit und Zugang für alle Menschen zu verbessern. Dazu hat das niedersächsische Sozialministerium eine 30-seitige Broschüre veröffentlicht, die die wesentlichen Inhalte des Gesetzes in Leichter Sprache erklärt.
Das Behinderten·gleichstellungs·gesetz von Niedersachsen (PDF)
(in schwerer Sprache:Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) )
Der Südwestrundfunk (SWR) bietet jetzt auch Nachrichten in Leichter Sprache an: Seit Februar ist das neue Angebot online verfügbar. Montags bis freitags werden täglich neue Nachrichten ins Portal eingestellt.
SWR: Nachrichten in Leichter Sprache
Neu: Mit der App „Leichte Sprache mit KI-Check“ passende KI-Tools finden
Wie findet man das für einen passende KI-Übersetzungstool für Leichte Sprache? Dabei unterstützt die App „Leichte Sprache mit KI-Check“, die vom Projekt KI Barrierefrei NRW entwickelt wurde. Mit dieser App können KI-Tools für Leichte Sprache und deren Übersetzungs-Ergebnisse systematisch geprüft werden. Die App begleitet Schritt für Schritt durch den Prozess, von der Auswahl eines Tools über die Texterstellung und Bildauswahl bis zur Prüfung der Verständlichkeit. So hilft die App bei der Einschätzung, inwieweit ein Text den Anforderungen der Leichten Sprache entspricht – oder (wie bisher) eine fachliche Nachbearbeitung notwendig ist. Für diese Prüfung sind Menschen erforderlich, die die Regeln für Leichte Sprache kennen.
Die App wurde im Projekt KI Barrierefrei NRW entwickelt und wird von der Agentur Barrierefrei NRW kostenfrei angeboten. Eine Installation ist nicht erforderlich, die Anwendung läuft direkt im Browser und auf mobilen Geräten.
Von der Auswahl eines Tools, über die Schritte der Texterstellung, die Bildauswahl oder Bildgenerierung und Prüfung des Textes. In jedem Schritt müssen Punkte beachtet werden, damit das Ergebnis wirklich der Zielgruppe hilft und nicht nur den Anschein erweckt, man würde Texte in Leichter Sprache anbieten.
KI Barrierefrei NRW: Leichte Sprache mit KI-Check
Einfache Sprache/Leichte Sprache und KI (Künstliche Intelligenz)
Wie sind KI-Übersetzungstools für einfache oder Leichte Sprache qualitativ einzuordnen? Das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg hat eine Stellungnahme zum Thema veröffentlicht. Darin weist die Verfasserin darauf hin, dass immer noch Menschen (mit entsprechender Ausbildung) die Qualität der mit KI übersetzten Texte überprüfen müssen. Und sie erklärt, aus welchen Gründen die KI-Tools (aktuell) keine angemessene Übersetzung in Leichte Sprache leisten können.
Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg: Stellungnahme Leichte Sprache/Einfache Sprache und Künstliche Intelligenz
Projekt und Leitfaden #LeichtOnline
Wie sollten barrierefreie Internetseiten für Menschen mit Lern- und geistiger Behinderung aussehen? In dem Projekt #LeichtOnline der Lebenshilfe Hamburg wurde vier Jahre lang geforscht und getestet. Als Ergebnis ist ein Leitfaden und eine Best-Practice-Seite entstanden (eine Internetseite, auf der die Empfehlungen direkt angewendet wurden).
Die Empfehlungen basieren auf vielen Usability-Tests mit der Zielgruppe. Alle Einzelergebnisse werden in Werkstattgesprächen vorgestellt.
Lebenshilfe Hamburg, Projekt #LeichtOnline: leitfaden.leicht-fuer-alle.de
Werkstattgespräche #LeichtOnline – Termine
Zweiter Teil der Norm für einfache Sprache
Inzwischen wurde ein zweiter Teil der Norm zur einfachen Sprache veröffentlicht: die DIN ISO 24495-2 Einfache Sprache - Teil 2: Juristische Kommunikation. Während der erste Teil der Norm zur Einfachen Sprache allgemeine Grundsätze enthält, wendet der zweite Teil diese Grundsätze auf die juristische Kommunikation an und ergänzt weitere Anforderungen, die speziell für juristische Texte gelten.
Das Dokument enthält Leitlinien und Methoden, die Autorinnen und Autoren dabei unterstützen sollen, dass beispielsweise Bürgerinnen und Bürger juristische Kommunikation leicht verstehen können. Dies soll dabei helfen, dass Rechtsansprüche wahrgenommen und rechtliche Pflichten erfüllt werden können.
Obwohl das Dokument hauptsächlich auf schriftliche Kommunikation anwendbar ist, kann es in manchen Kontexten auch für die mündliche Kommunikation genutzt werden, wie beispielsweise Kundengespräche oder Erläuterungen in Gerichtsverfahren.
DIN Media: DIN ISO 24495-2 Einfache Sprache - Teil 2: Juristische Kommunikation
Veranstaltungs-Tipp: Webinare von AccessibleEU
Im Rahmen des EU-Projekts AccessibleEU findet im Juni die Webinar-Serie „Barrierefreie öffentliche Räume – für alle zugänglich und erlebbar“ statt. Mit dabei ist auch unser Expertenkreis-Mitglied Dr. Rüdiger Leidner vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV).
Die einstündigen Webinare haben folgende Themen:
- 3.6.2026: Inklusives Design für öffentliche Institutionen
- 10.6.2026: Tourismus (mit Dr. Rüdiger Leidner, DBSV, ENAT)
- 17.6.2026: Selbstbedienungsterminals und Ticketautomaten
- 24.6.2026: Öffentliche Bibliotheken
Kompetenzzentrum Digitale Barrierefreiheit: Webinare AccessibleEU
Praktische Hilfen im Portal IT-Barrierefreiheit
Für Behörden, aber auch für Unternehmen bietet das Portal IT-Barrierefreiheit des Bundes immer mehr Informationen und praktische Tipps zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Inzwischen finden Sie dort auch eine Umsetzungshilfe zu barrierefreien Word-Dokumenten und eine Sammlung von Schulungen zum Bereich digitale Barrierefreiheit.
Know-how zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit: Weitere Handreichungen der BFIT-Bund
Im Rahmen des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik (nach § 5 BITV 2.0) wurden in den letzten Monaten weitere Handreichungen veröffentlicht. Andere Handreichungen wurden inzwischen aktualisiert.
Leitfaden zum Vergabeprozess
Die von der Arbeitsgruppe Software des Ausschusses entwickelte Handreichung enthält konkrete Textbausteine für Leistungsbeschreibungen hinsichtlich IT-Barrierefreiheit. Die Vorschläge der Handreichung beziehen sich nur auf die Vergabe eines Softwareentwicklungs-Projekts (für die Beschaffung von Standard-Software wird es eine gesonderte Handreichung geben).
Handreichung „Qualitätskriterien für die Begutachtung der Barrierefreiheit“
Die Handreichung „Qualitätskriterien für die Begutachtung der Barrierefreiheit“ beschäftigt sich mit der Beurteilung der digitalen Barrierefreiheit von Software, Apps und Webanwendungen. Prüfberichte stellen den Grad der Barrierefreiheit dar und schlagen mögliche Maßnahmen zur Behebung von Barrieren vor. Diese haben oft ein sehr unterschiedliches Erscheinungsbild und unterscheiden sich auch inhaltlich. Da Prüfberichte häufig die Entscheidungsgrundlage dafür bilden, ob beispielsweise eine neue Software eingeführt werden kann oder nicht, sind sie ein wichtiges Element.
Doch nur wenn Prüfberichte von allen Beteiligten verstanden werden, kann eine fundierte Entscheidung getroffen werden. Die Handreichung gibt Hilfestellungen, welche Inhalte in einem Prüfbericht vorhanden sein sollten. Ziel ist es, die Auftraggebenden zu unterstützen, ihre Anforderungen an Gutachten zu formulieren. Zudem sollen damit den Dienstleistern von Prüfungen gleiche Qualitätskriterien über diese Anforderungen bereitgestellt werden können.
BFIT-Bund: Handreichung „Qualitätskriterien für die Begutachtung der Barrierefreiheit“
Handlungsleitfaden zur Einrichtung eines Feedback-Mechanismus in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Die Arbeitsgruppe Deutsche Gebärdensprache hat für Behörden eine Handreichung zum Feedback-Mechanismus entwickelt. Websites und Apps öffentlicher Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit anbieten und eine Möglichkeit für die Nutzer schaffen, ein Feedback zu vorhandenen Barrieren zu geben. Doch wie funktioniert die Umsetzung dieser Anforderung in Gebärdensprache? In der Handreichung werden – mit besonderem Blick auf die Bedarfe von gehörlosen Menschen – die grundlegenden Aspekte eines solchen Feedback-Mechanismus beleuchtet.
BFIT-Bund: Handlungsleitfaden zur Einrichtung eines Feedback-Mechanismus in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Alle Handreichungen der BFIT-Bund sind weiterhin hier abrufbar:
https://handreichungen.bfit-bund.de
Die Bundesfachstelle in der Presse
Nachfolgend ein paar Artikel und Interviews, an denen die Bundesfachstelle beteiligt war:
- Podcast des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) mit Sven Niklas von der Bundesfachstelle zu Gast: „Hoffnung für die digitale Barrierefreiheit in Deutschland?“
- Interview im Newsletter der EUTB mit Sven Niklas, Thema: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Artikel in der BAR-Zeitschrift „Reha-Info“ von Katrin Herdejürgen, Thema: Rechte auf barrierefreie Kommunikation mit der Verwaltung (nach BGG). Ganze Ausgabe der Reha-Info als PDF.
Weitere interessante Artikel und Interviews
Reha-Info: 5 Fragen an Heike Heubach
Börsenblatt: Interview mit Robert Richard, Kommissarischer Vorstand der Marktüberwachungsstelle der Länder
ARD Mediathek: Report Mainz – „Vergessene Senioren - Mangel an altersgerechten Wohnungen“
BR: Wie KI Blinden hilft: "Als Hilfsmittel nicht mehr wegzudenken"
Podcast der Beratungsstelle Barrierefreiheit Bayern: Folge 40 „Digitale Teilhabe für gehörlose Menschen - Barrieren und Lösungen“
Praktische Tipps zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit aus Bund und Ländern
Die Tipps aus der Reihe „Be fit mit BFIT – Tipps für die digitale Barrierefreiheit“ von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) sind inzwischen hier übersichtlich abrufbar:
Weitere Tipps zu Einzel-Themen von den Landesfachstellen:
Beratungsstelle Barrierefreiheit Bayern: Barrierefreie Überschriften - Ein Leitfaden für klare Struktur im Web
Beratungsstelle Barrierefreiheit Bayern: Prüfschritt „Inhalte gegliedert“ einfach und praktisch erklärt
Agentur Barrierefrei NRW: Der Video-Check - Sind Ihre Online-Videos barrierefrei?
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