Normen und Standards zum BFSG
Welche Normen und Standards sind anzuwenden, um die Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu erfüllen?
- Konformitätsvermutung
- Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen
- Überarbeitung bestehender Europäischer Normen
- Entwicklung neuer harmonisierter Europäischer Normen
- Funktionale / allgemeine Anforderungen
- Konformitätstabellen
In der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) ist festgelegt, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit regelmäßig Informationen zu den zu beachtenden Standards veröffentlicht (§ 3 Absatz 2). Sobald wir weitere Informationen über einschlägige Normen und Standards in Bezug auf das BFSG bekommen, werden wir diese hier nennen und beschreiben.
Konformitätsvermutung
Entsprechen Produkte und Dienstleistungen harmonisierten Normen, technischen Spezifikationen oder jeweils Teilen davon (siehe unten), gilt gem. §§ 4 und 5 BFSG (zumindest) die Vermutung, dass die Anforderungen des BFSGs bzw. der BFSGV erfüllt werden. Grundsätzlich könnte die Barrierefreiheit zwar auch auf andere Weise hergestellt werden, dann würde es aber dem betreffenden Wirtschaftsakteur obliegen, die Konformität entsprechend zu beweisen.
Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen
Hinsichtlich der Anforderungen an die Barrierefreiheit verweist das BFSG zum einen auf sog. „harmonisierte Normen“, (§ 4 BFSG) also europäische Normen, „[…] die auf Grundlage eines Auftrags der Kommission zur Durchführung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union angenommen“ (siehe Artikel 2, 1. c Verordnung [EU] Nr. 1025/2012) und entsprechend im EU-Amtsblatt bekannt gemacht wurden und zum anderen auf „technische Spezifikationen“ (im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der [EU] Nr. 1025/2012, siehe § 2 Nummer 20 BFSG). Hierbei handelt es sich um Dokumente, die technische Anforderungen an Produkte, Prozesse, Dienstleistungen oder Systeme festlegen, wenn harmonisierte Normen fehlen oder nicht rechtzeitig vorliegen. Nach Art. 15 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act – EAA), werden sie durch Durchführungsrechtsakte von der Europäischen Kommission festgelegt und dienen (ebenfalls) als Mittel zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen.
Zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2019/882, welche das BFSG in nationales Recht umsetzt, hat die Europäische Kommission den Standardisierungsauftrag M/587 erteilt. Dieser umfasst sowohl die Überarbeitung bestehender als auch die Erarbeitung neuer harmonisierter Europäischer Normen, die künftig die Anforderungen der Richtlinie konkretisieren sollen.
Überarbeitung bestehender Europäischer Normen
IKT: Europäische Norm (EN) 301 549
Bezüglich der Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) lässt sich auf die Europäische Norm (EN) 301 549 verweisen, die gerade mit Blick auf die Anforderungen der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen im Kontext des EAA überabreitet wird. Sie bildet derzeit die zentrale technische Referenz für die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen im digitalen Bereich.
Die EN 301 549 in der Version V3.2.1 finden Sie hier als PDF, in englischer Sprache (nicht barrierefrei): EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)
Die Anforderungen an Websites finden sich in Abschnitt 9 und im Anhang in der Tabelle A.1. Die Norm verweist wiederum auf einige Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 - WCAG 2.1 (in der aktualisierten Version der EN wird sie auf die WCAG 2.2 verweisen). Die Norm behandelt darüber hinaus u.a. auch Software/ Apps (Abschnitt 11) sowie sogenannte „stationäre IKT“, also z.B. bestimmte Automaten (Abschnitt 8.3).
EN 17161:2019 – Design for All approach – Managing accessibility of products and services
Die EN 17161 ist eine Prozessnorm für die systematische Berücksichtigung von Barrierefreiheit nach dem Design-for-All-Prinzip während des gesamten Entwicklungs- und Bereitstellungsprozesses von Produkten und Dienstleistungen. Ziel ist es, Barrierefreiheit bereits in Planungs- und Entwicklungsprozessen zu verankern und dadurch möglichst viele Nutzergruppen einzubeziehen.
Entwicklung neuer harmonisierter Europäischer Normen
Harmonisierte Norm(en) zur Barrierefreiheit nicht-digitaler Informationen im Zusammenhang mit Produkten
Diese Norm(en) soll(en) Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung nicht-digitaler Informationen festlegen, beispielsweise für Produktkennzeichnungen, Gebrauchsanleitungen, Warnhinweise oder Verpackungsinformationen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass wesentliche Produktinformationen auch von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen wahrgenommen und verstanden werden können. Die Erarbeitung erfolgt durch eine Ad-hoc-Gruppe des CEN/CENELEC Joint Technical Body 12.
Harmonisierte Norm zur Barrierefreiheit von Unterstützungsdiensten für Produkte und Dienstleistungen
Die geplante Norm betrifft Unterstützungsleistungen wie Helpdesks, Callcenter, technischen Support sowie Schulungs- und Relay-Dienste. Sie soll Anforderungen festlegen, damit diese Dienstleistungen unabhängig von Art und Umfang einer Behinderung barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Die Entwicklung erfolgt ebenfalls durch eine Ad-hoc-Gruppe des CEN/CENELEC Joint Technical Body 12.
Harmonisierte Norm zur Barrierefreiheit und Interoperabilität der Notfallkommunikation
Diese Norm soll Anforderungen an die barrierefreie Notfallkommunikation und die interoperable Bearbeitung von Notrufen durch Public Safety Answering Points (PSAP) einschließlich der europäischen Notrufnummer 112 festlegen. Das Normungsvorhaben wird von ETSI Human Factors durchgeführt; nach dem Standardisierungsauftrag M/587 ist die Fertigstellung bis zum 15. Januar 2027 vorgesehen.
Funktionale / allgemeine Anforderungen
Solange die im Standardisierungsauftrag M/587 vorgesehenen harmonisierten Europäischen Normen noch nicht veröffentlicht und im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht wurden, dienen insbesondere die geltende EN 301 549 sowie weitere anerkannte Standards und Richtlinien, insbesondere die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), als maßgebliche Orientierung für die praktische Umsetzung der Anforderungen des BFSG. Funktionale bzw. allgemeine Anforderungen finden sich u.a. in den Abschnitten 4 und 5 der Europäischen Norm (EN) 301 549 sowie grundsätzlich im Anhang 1 der EU-Richtlinie 2019/882 bzw. in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Konformitätstabellen
Sobald wir über Konformitätstabellen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen im Rahmen des BFSGs verfügen, werden wir diese gemäß § 3 Absatz 2 BFSGV an dieser Stelle veröffentlichen. Ein genaues Datum der Veröffentlichung können wir derzeit nicht nennen. Wir bitten diesbezüglich um Geduld.