Bauen, Öffentlicher Raum und Mobilität
Barriererefreies Bauen und Wohnen
Das barrierefreie Wohnen war nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels auch 2025 ein prägendes Thema für die Bundesfachstelle. Daher haben sich die Mitarbeitenden der Fachstelle in der Beratung, in zahlreichen Vorträgen und weiteren Veröffentlichungen dem Thema intensiv gewidmet.
Austausch mit dem Bund
Im Jahr 2025 bestand ein intensiver Austausch zum Thema barrierefreies Bauen und Wohnen mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), inklusive der Bundesinitiative Barrierefreiheit:
- Bei der Fachdialogreihe "Barrierefreies Wohnen" 2025/26 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und der Bundesinitiative Barrierefreiheit war die Bundesfachstelle fachlich beratend tätig. Die Auftaktveranstaltung fand im Juni zum Thema „Kosten und Förderung von Barrierefreiheit im Wohnungsbau“ statt (Veranstaltung „Kosten und Förderung von Barrierefreiheit im Wohnungsbau“). Hierzu hatte die Bundesfachstelle ein Perspektivenpapier veröffentlicht. Im November folgte die zweite Veranstaltung der Reihe unter dem Thema "Baurechtliche Vorgaben und Universal Design zur Barrierefreiheit".
- Bei der Finalisierung der von der Bundesinitiative Barrierefreiheit erstellten Checklisten für Ladengeschäfte, Social Media und Veranstaltungen war die Bundesfachstelle fachlich unterstützend tätig. BMAS: Checklisten Barrierefreiheit
- Das BMAS lud die Bundesfachstelle im Februar gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem BMWSB zu einem konstruktiven Austausch zum Thema „Kosten von barrierefreiem Bauen im Bund“ ein.
Veröffentlichungen
Die Bundesfachstelle hat im Jahr 2025 diverse Veröffentlichungen zum Thema barrierefreies Wohnen erstellt:
- Publikation „Mehr barrierefreien Wohnraum schaffen! Bedarfskatalog und Lösungsansätze“ (PDF)
In einem Auszug aus der Dokumentation zur Fachkonferenz „Mehr barrierefreien Wohnraum schaffen!“ hat die Bundesfachstelle Bedarfe und Lösungsansätze zur Schaffung von mehr barrierefreiem Wohnraum zusammengestellt. Auf 12 Seiten wird darüber informiert, mit welchen Mitteln konkret mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen werden kann. - Perspektivenpapier: „Perspektiven für mehr barrierefreien Wohnraum - die Sicht der Bundesfachstelle Barrierefreiheit“
Das Perspektivenpapier wurde für die Veranstaltung „Kosten und Förderung von Barrierefreiheit im Wohnungsbau“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Bundesinitiative Barrierefreiheit am 23. Juni 2025 in Berlin als Handout erstellt. Weitere Informationen zur Veranstaltung: Meldung „Barrierefreier Wohnraum: Bundesfachstelle veröffentlicht Perspektivenpapier“
Vorträge
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Beratung zum Neubau
Eine besonders erfreuliche Anfrage betraf die Unterstützung und Beratung im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau, der Sanierung sowie dem Ersatzgebäude des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Dr. Petra Zadel-Sodtke und Sibylle Lacheta von der Bundesfachstelle waren im Juli zu einem Termin für die Erstberatung beim BMZ eingeladen. In ihrem Vortrag gaben sie zunächst Einblicke in die bauliche Barrierefreiheit generell. Um die Erfordernisse der Barrierefreiheit auch praktisch zu erfahren, gestalteten sie für die Teilnehmenden des Vortrags einen Rundgang zur Sensibilisierung durch das Ministerium. Dabei zeigten sie das Zusammenwirken aller gesetzlichen Vorgaben sowie den Verfahrensablauf bei der Umsetzung der baulichen Barrierefreiheit in Bundesbehörden auf.
Im letzten Teil des Vortrags erläuterten sie anhand der Wettbewerbspläne für den Neubau die dort bereits sichtbaren neuralgischen Punkte, auf die von allen Beteiligten frühzeitig während der Planung geachtet werden müssen. Die Vermittlung von Wissen zu baulicher Barrierefreiheit zu einem so frühen Zeitpunkt wie in diesem Fall ist sehr wünschenswert. Denn wenn alle Beteiligten gemeinsam und frühzeitig die Bedürfnisse kennen und entsprechend die Möglichkeiten ausschöpfen können, kann Barrierefreiheit auch wirklich zielführend umgesetzt werden.
Deutsches Kinderhilfswerk: Vortrag im Fachbeirat Inklusive Spielräume
Im Januar hielt Dr. Petra Zadel-Sodtke online einen Input-Vortrag als Themenöffner bei der Auftaktveranstaltung des Fachbeirats Inklusive Spielräume des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW). Thema war ein „Inhaltlicher Input zu Barrierefreiheit und Inklusion“. Hierbei ging es zum einen um die Vermittlung, was Barrierefreiheit und Inklusion bedeuten und was einen inklusiven Sozialraum ausmacht. Zum anderen ging es darum, was der Unterschied zwischen Universal Design und Design for all ist. Außerdem erläuterte Dr. Zadel-Sodtke, was die Vorstufen der Partizipation sind und was wirkliche Partizipation beinhaltet.
Mobilitätsforum Bund: Vortrag zu barrierefreier Knotenpunktgestaltung
Am 11. Februar 2025 referierte Dr. Markus Rebstock von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit beim Mobilitätsforum Bund - Bundesamt für Logistik und Mobilität - online zum Thema „Barrierefreie Knotenpunktgestaltung innerhalb bebauter Gebiete unter besonderer Berücksichtigung der Radverkehrsführung“.
Zollstöcke
Der von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit im Jahr 2019 entwickelte Zollstock, der wichtige Messpunkte der Barrierefreiheit vorgibt und dabei hilft, Barrieren in Bestandsgebäuden zu erfassen, wurde dank reger Nachfrage in einer Neuauflage hergestellt. Der Zollstock wurde ursprünglich für die Berichtspflicht nach Paragraf 8 Absatz 3 BGG entwickelt. Er ist inzwischen deutschlandweit verbreitet und wird auf allen Ebenen dankbar angenommen.
Dieser Zollstock ist über den üblichen Kontaktweg zur Bundesfachstelle erhältlich.
Bundesminister Lars Klingbeil, Hauptvertrauensperson Klaus Heckel und Harald Schmolke, stellvertretendes Mitglied der Hauptschwerbehindertenvertretung, im Bundesfinanzministerium bei der Übergabe des Zollstocks der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (v.r.n.l.).
Quelle: Foto: Bundesministerium der Finanzen
Themen der Erstberatung
Nach wie vor betrafen immer noch einige Erstberatungs-Anfragen die Checkliste, die für die Erfassung der Barrieren in Bundesbauten nach § 8 Absatz 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von der Bundesfachstelle erarbeitet wurde.
Zahlreiche Fragen gab es im Jahr 2025 zur Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Bestandsgebäuden. Die Fragen betrafen die barrierefreie Umgestaltung von Büroräumen bis hin zu ganzen Bürogebäuden, die Zugänglichkeit von kleinen denkmalgeschützten Gebäuden oder Fragen zur Inklusion wie z.B. bei einem ehrenamtlich geführten Museum in einem ehemaligen Bunker. Auch wurde die Barrierefreiheit bei Bauteilen wie elektrischen Türdrückern, Feuerschutztüren und Türschwellen nachgefragt. Einige Anfragen wurden auch zur Barrierefreiheit von Arzt- oder Tierarztpraxen gestellt.
Beim Thema Wohnen wurden wie in den Vorjahren auch häufig Fragen zur finanziellen Förderung beim barrierefreien Umbau gestellt. Interesse bestand auch weiterhin an der Ausgestaltung des barrierefreien Umbaus von Bädern. Auch zum Thema Wohnungssuche von R-Wohnungen wurde die Bundesfachstelle mehrfach angefragt. (Zum Begriff der R-Wohnungen: Die DIN 18040-2 unterscheidet innerhalb von Wohnungen zwischen „barrierefrei nutzbaren Wohnungen“ und „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen“. Letztere sind in der Norm mit dem Buchstaben R gekennzeichnet.)
Erstberatungs-Anfragen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum bezogen sich schwerpunktmäßig auf Fachfragen zur Normungs- und Regelwerksarbeit, zu relevanten Richtlinien und Gesetzen sowie zur Barrierefreiheit in Bezug zu öffentlichem Personennah- und Fernverkehr sowie zum Fußverkehr. Daneben gab es vermehrt Anfragen nach Interviews im Hochschulkontext.
Regelwerke im Bereich Bauen, Öffentlicher Raum und Mobilität
Standardisierung für das barrierefreie Bauen – DIN 18040
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist von Beginn ihrer Tätigkeit an Mitglied im Normungsausschuss für die DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen. Die Norm besteht aus drei Teilen, die die Vorgaben für öffentlich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1:2010-10), Wohnungen (DIN 18040-2:2011-09) sowie den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum (DIN 18040-3:2014-12) regeln.
Alle drei Normteile sind in den vergangenen Jahren überarbeitet und im Jahr 2023 als Entwurf veröffentlicht worden, um Widerspruchsfreiheit zur europäischen Norm DIN EN 17210:2021-08 herzustellen. Im Jahr 2025 wurden die eingegangenen Einsprüche zum Entwurf weiter abgearbeitet.
Standardisierung für den barrierefreien Verkehrsraum
Im Rahmen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung von technischen Standards wirkte die Bundesfachstelle auch im Jahr 2025 intensiv an der Erarbeitung bzw. Fortschreibung technischer Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) mit. Aktuell werden u.a. folgende FGSV-Papiere fortgeschrieben:
- Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA)
(Weiterentwicklung der H BVA zu „Empfehlungen für barrierefreie Verkehrsanlagen (EBVA)“) - Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2026)
- Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ)
- Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA)
- Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2026)
- Empfehlungen für die Anlage von Kreisverkehren (EKV 2026)
Da Anfang 2025 FGSV-intern das Ziel ausgegeben wurde, die RASt im Jahr 2026 zu veröffentlichen, war das Jahr geprägt von einer intensiven Arbeit an den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen mit entsprechend hoher Intensität in Bezug zu Textgenese, fachlichen Zuarbeiten, internen Arbeitsgruppensitzungen sowie zur intensiven Koordination zwischen den Regelwerksausschüssen, um konsistente Weiterentwicklungen zu gewährleisten und Widersprüche zwischen den Regelwerken weitgehend zu vermeiden. Dies betrifft neben den FGSV-Regelwerken auch die in Fortschreibung befindliche DIN-Normenreihe 18040 zum barrierefreien Bauen. Die RASt konnte Ende 2025 in die interne Gremienabstimmung der FGSV gegeben werden, so dass eine Veröffentlichung im Jahr 2026 grundsätzlich realistisch erscheint.