Barrierefreie Kommunikation
Das Thema barrierefreie Kommunikation nahm 2025 auch in der Bundesfachstelle an Bedeutung zu: Eine Veranstaltung zum Thema Gebärdensprach-Avatare wurde für Februar 2026 beschlossen. Die Planung und Vorbereitung der Veranstaltung „Barrierefreiheit im Wandel: Chancen und Grenzen von Gebärdensprach-Avataren" beschäftigte die Bundesfachstelle seit Sommer 2025.
Auch die Leichte Sprache bekam mehr Präsenz: So veröffentlichte die Bundesfachstelle weitere Artikel in Leichter Sprache auf der Website. Und als Studio-Gast in der Nachrichten-Sendung „Abendschau“ des Rundfunk Berlin-Brandenburg war Simone Miesner als stellvertretende Leiterin der Bundesfachstelle zum Thema Leichte Sprache gefragt (siehe auch Kapitel Öffentlichkeitsarbeit).
Barrierefreie digitale Kommunikation mit Gebärdenspracherkennung
Die Forschenden des Projekts BIGEKO (Bidirektionale Gebärdensprach-Kommunikation per KI-basierter Übersetzung von Text und Gebärdensprache) entwickeln ein System, das es Hörenden und Gehörlosen erlaubt, barrierefrei miteinander zu kommunizieren. Als praktisches Anwendungsszenario dient eine Notrufübermittlung. Die neuartige Technologie soll es möglich machen, einen Notruf abzusetzen und eine Verbindung zu einer Rettungsleitstelle aufzubauen. Bei einem simulierten Notruf werden die Möglichkeiten der Gebärdenerkennung, -übersetzung und -animation erforscht. Nutzende sollen dabei per Gebärden kommunizieren. Das System übersetzt diese dann für die Rettungsleitstelle in gesprochene Sprache. Umgekehrt visualisiert das System die gesprochenen Antworten der Leitstelle.
BIGEKO ist das Folgeprojekt zum bisherigen AVASAG-Projekt (siehe Jahresreport 2023). Auch in diesem Projekt war die Bundesfachstelle Barrierefreiheit als Mitglied im wissenschaftlichen Beirat vertreten. Das Projekt ist inzwischen beendet.
Im Unterschied zum AVASAG-Projekt gibt es bei BIGEKO eine noch tiefgehendere Zusammenarbeit. Zudem werden die Zielgruppen zur Umsetzung der Barrierefreiheit mehr involviert und beteiligt. In diesem Projekt geht es auch um ELSI-Unterstützung („Ethical, Legal and Social Implications“), übersetzt bedeutet das so viel wie die ethischen, rechtlichen und sozialen Folgen, auf die die Zielgruppen durch die neue Technik treffen.
Der Schwerpunkt liegt in einer marktreifen Umsetzung und Gestaltung des Projekts, die im Laufe der Zeit hergestellt werden soll. Neben regelmäßigen Beiratssitzungen, an denen die Bundesfachstelle Barrierefreiheit teilgenommen hat, bestand ein intensiver Austausch zwischen der Fachstelle und dem Forschungsprojekt. So konnten komplexe Themen wie auch neue technische Entwicklungen immer wieder begutachtet und besprochen werden.
Interne digitale Workshops und Informationsveranstaltungen haben die Zusammenarbeit zwischen dem Forschungsprojekt und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit auch für das Jahr 2025 insgesamt abgerundet. Die Arbeit an dem Projekt wird im Jahr 2026 fortgesetzt.
Mehr zum Projekt BIGEKO: www.interaktive-technologien.de/projekte/bigeko
Panel zum Thema KI/ Leichte Sprache auf der Smart Country Convention
Am 1. Oktober war Simone Miesner, stellvertretende Leiterin der Bundesfachstelle, mit weiteren Gästen auf dem Panel „Leichte Sprache immer dabei – KI als Chance für mehr Barrierefreiheit?“ der Smart Country Convention in den Berliner Messehallen.
Zusammen mit Dr. Michael Maschke (Leiter des Referats Va1 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales), Klaus-Peter Wegge (Leiter Siemens Accessibility Competence Center bei Siemens AG) und Eric Braun (Gründer, Geschäftsführer bei Eye-Able by Web Inclusion GmbH) sprach Simone Miesner über die Möglichkeiten und Grenzen von Künstlicher Intelligenz (KI), Texte in Leichte Sprache zu übersetzen.
Tenor: Zwar bietet die KI eine Unterstützung dabei, Barrieren abzubauen. Doch ohne menschliche, ausgebildete Übersetzerinnen und Übersetzer kann die KI keine guten Ergebnisse liefern. Die mit KI übersetzten Texte müssten immer noch nachbearbeitet und ergänzt werden. Zudem sollten Texte, die in Leichte Sprache übersetzt werden, zusätzlich von Menschen aus der Zielgruppe (Prüfgruppe) geprüft werden.
Michael Maschke vom Bundessozialministerium ergänzte, dass es künftig weitere Vorgaben für Leichte Sprache in den Gesetzen geben wird.
Die Aufzeichnung des Panels ist hier abrufbar:
https://www.youtube.com/watch?v=DS23GrJC-IE&list=PLudpuI-TLPa9_Y7SoiCZEsGK68puEE65i&index=29