Bundesteilhabepreis 2026: "BERUFSEINSTIEG INKLUSIV – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“
Zum siebten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. In diesem Jahr geht es um das Thema "BERUFSEINSTIEG INKLUSIV – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet jährlich gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind.
Der Fokus des Bundesteilhabepreises 2026 liegt auf dem reibungslosen Zusammenspiel aller Beteiligten im beruflichen Inklusionsprozess.
Das Ziel ist, eine umfassende, dauerhafte berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein Höchstmaß an sozialer Teilhabe ohne Ausgrenzung von jungen Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden.
Was wird gesucht?
Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis, innovative Projekte, Strategien und Lösungen – die unter anderem folgende Fragen ganz oder teilweise beantworten:
- Welche innovativen Wege gibt es, um junge Menschen mit Behinderungen aktiv und erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzubinden?
 - Wie gelingt eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten?
 - Welche Rahmenbedingungen und Strategien werden geschaffen, um eine erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
 - Wie können Übergangsphasen zwischen beruflicher Bildung und Beschäftigung zur Regel werden?
 - Was hat dazu beigetragen, dass sich Strategien und Abläufe inklusionsorientiert verändert haben?
 - und andere mehr…
 
Machen Sie mit und zeigen Sie mit Ihrem guten Beispiel aus der Praxis oder Modellprojekt das übertragbare Potenzial für andere!
Wer kann sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2026 sind Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen der beruflichen Bildung und des Arbeitmarktes die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Hierzu zählen Angebote der betrieblichen, der überbetrieblichen und der außerbetrieblichen beruflichen Bildung sowie auch z.B. Berufsbildungswerke (BBW), Berufsförderwerke (BFW) und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Zum Arbeitsmarkt zählen neben Arbeitgebenden ebenso Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Jugendberufsagenturen und Dienstleistende. Darüber hinaus sind Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen angesprochen.
Wann kann man sich bewerben?
Bewerbungsstart: 4. November 2025
Abgabeschluss: 8. Februar 2026
Bewertungskriterien
Mehr Informationen dazu, wie die eingereichten Projekte bewertet werden, lesen Sie hier: Bewertungskriterien.
Bewerbungsunterlagen
Hier finden Sie die Bewerbungsunterlagen und alles, was Sie zu Ihrer Bewerbung wissen müssen: Bewerbung.
Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz).
Als Preisträger*in können Sie die Auszeichnung „Bundesteilhabepreis 2026: BERUFSEINSTIEG INKLUSIV – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“ werbewirksam nutzen.
Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet.
Ihr gutes Beispiel aus der Praxis, Modellprojekt, konkretes Konzept oder Ihre Strategie kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteur*innen.
Wer ist die Fachjury?
Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Mitglied der Fachjury sind auch Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern.
Wann und wo findet die Preisverleihung statt?
Die Preisverleihung wird im Rahmen der Inklusionstage stattfinden. Diese Veranstaltung des BMAS findet im 3. Quartal 2026 in Berlin statt. Die Urkunden und das Preisgeld werden durch die Leitung des BMAS überreicht.
Was ist ein inklusiver Sozialraum und warum ist er erforderlich?
Mehr dazu lesen Sie hier: FAQ.
Der Bundesteilhabepreis wird unterstützt von:
 
 


