Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

Leichte Sprache

Bundes-Teilhabe-Preis
Thema 2026: "BERUFSEINSTIEG INKLUSIV –
Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt
für junge Menschen mit Behinderungen“

Hier finden Sie in den nächsten Tagen
die Ausschreibung
des Bundes-Teilhabe-Preises
in Leichter Sprache.

Über den Bundes-Teilhabe-Preis

Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
vergibt den Bundes-Teilhabe-Preis seit dem Jahr 2019.
Die Abkürzung vom Ministerium ist: BMAS.
Das spricht man so aus: BE-EM-A-ES
Der Bundes-Teilhabe-Preis ist für gute Praxis-Beispiele
und Vorbild-Projekte für inklusive Sozial-Räume.

Zeichnung Leichte Sprache

Inklusive Sozial-Räume sind Orte und Angebote,
die für alle Menschen offen und erreichbar sind.
Das bedeutet: Menschen mit und ohne Behinderungen
können selbstbestimmt und gemeinsam teilhaben.

Zeichnung Leichte Sprache

Inklusion betrifft alle Lebens-Bereiche, zum Beispiel:

  • Selbst-bestimmt wohnen
  • aktiv mitbestimmen bei politischen Entscheidungen
  • gute Bildung und Ausbildung
  • gleich-berechtigter Zugang zu Arbeit und Beschäftigung

Die Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit macht
den Bundes-Teilhabe-Preis für das BMAS.
Machen Sie mit und zeigen Sie, dass Ihr Projekt
ein Vorbild für ganz Deutschland sein kann!

Haben Sie Fragen?
Brauchen Sie mehr Infos?
Ich helfe Ihnen gerne weiter!

Dr. Petra Zadel-Sodtke
Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit
Telefon: 030 – 25 93 678 – 0
Telefax: 030 – 25 93 678 – 700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de
Internet: www.bundesteilhabepreis.de

Bilder: © Reinhild Kassing

Der Bundes-Teilhabe-Preis wird unterstützt von: