Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten rund um den Bundesteilhabepreis 2025.
- Wann und wo fand die Preisverleihung statt?
- Was haben die Preisträger erhalten?
- Wer konnte sich bewerben?
- Wer entschied über die Preisvergabe?
- Wer ist die Fachjury?
- Welche Bewertungskriterien gab es?
- Warum wird ein Preis zum inklusiven Sozialraum ausgelobt?
- Was ist ein inklusiver Sozialraum?
- Haben Sie weitere Fragen?
Wann und wo fand die Preisverleihung statt?
Die Verleihung des Bundesteilhabepreises fand am 12. Mai 2025 im Rahmen der Inklusionstage in Berlin statt. Die Urkunden und das Preisgeld wurden durch die Leitung des BMAS überreicht. Hier lesen Sie, wer die drei Preisträgerinnen und Preisträger sind: Bundesteilhabepreis 2025
Was haben die Preisträger erhalten?
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz).
Als Preisträger/in können Sie diese Auszeichnung werbewirksam nutzen:
„Bundesteilhabepreis 2025: DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“.
Alle formal zugelassenen Teilnehmenden sind auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet: Teilnehmende Projekte.
Die Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte und Lösungen können als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird das Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht und die Teilnehmenden profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteur*innen.
Wer konnte sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2025 waren Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen Bildung und Arbeit digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Zur Bildung zählen die frühkindliche, schulische und hochschulische Bildung, alle Formen der formalen und non-formalen Bildung (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, Ehrenamts-Arbeit) sowie der weiterführenden Bildung und des lebenslangen Lernens. Zur Arbeit zählen neben der Erwerbsarbeit in Vollzeit oder Teilzeit, auch Mini-Jobs, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sowie Familienarbeit und Ehrenamtliche Arbeit. Dies bezieht sich insbesondere auf Bildungsträger, Arbeitgeber, Entwickler, Unternehmen und Dienstleister, Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen.
Wer entschied über die Preisvergabe?
Die Entscheidung über die Preisvergabe lag allein bei der Fachjury und wird im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben.
Für das Verfahren der Preisvergabe und Entscheidung der Fachjury des Bundesteilhabepreises 2025 ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Wer ist die Fachjury?
Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Mitglied der Fachjury sind auch Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern.
Welche Bewertungskriterien gab es?
Hier finden Sie die Hauptkriterien, nach denen Ihre Einreichungen bewertet wurden.
Warum wird ein Preis zum inklusiven Sozialraum ausgelobt?
Eine inklusive Sozialraumgestaltung ist Grundlage für Selbstbestimmung sowie die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehören neben einer barrierefreien Wohnung auch das Wohnumfeld sowie Einrichtungen für Arbeit, Wirtschaft und Handel, Kultur und Bildung, Versorgung, Gesundheit und Freizeit, die für das tägliche Leben und die Daseinsvorsorge wichtig sind.
Neben dem Bund und den Ländern sind vor allem auch die Kommunen und Regionen gefordert, die Gestaltung inklusiver Sozialräume voranzubringen. Bundesweit besteht daher die Notwendigkeit vernetzter Strukturen.
Was ist ein inklusiver Sozialraum?
Eine inklusive Sozialraumgestaltung ermöglicht allen Menschen – mit oder ohne Behinderungen – eine gleichberechtigte Nutzung und eine volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusive Sozialräume sind gleichermaßen individuelle Lebensräume und zugleich strategische Handlungsräume mit inklusiver Zielrichtung: alle Angebote Schritt für Schritt so zu gestalten, dass sie für alle Menschen (universell) zugänglich sind. Für den inklusiven Sozialraum ist die Barrierefreiheit eines der wesentlichen Merkmale und Voraussetzung, aber es erfordert dazu noch wesentlich mehr.
Wichtige Merkmale des inklusiven Sozialraumes sind darüber hinaus:
- Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung
- Begegnungs-, Netzwerk-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
- Partizipation an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen
- volle Teilhabe von Anfang an
- eine Haltung, die alle einbezieht und niemanden ausschließt
- Wertschätzung von Vielfalt und umfassende Teilhabe
Haben Sie weitere Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 / 2593678-0
Telefax: 030 / 2593678-700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de