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In diesem Bereich finden Sie unser gesammeltes Fachwissen zum Thema Barrierefreiheit. Wir erläutern die einzelnen Themen, geben Praxishilfen und nennen die gesetzlichen Vorgaben.

Barrierefreie Social Media

Auch Soziale Medien können und sollten barrierefrei gestaltet werden – soweit es die jeweilige Plattform zulässt. Dazu gehört zum Beispiel, dass man in Facebook, Instagram, LinkedIn und X Alternativtexte bei allen verwendeten Bildern hinterlegt. Auch dass Videos mit Untertiteln versehen werden, ist für die Barrierefreiheit ein Muss.

In Kooperation mit der Stiftung barrierefrei kommunizieren! erläutern wir hier, was bei der barrierefreien Gestaltung von Social Media zu beachten ist und geben praktische Tipps. Zudem zeigen wir über die verschiedenen Nutzergruppen die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Sie finden in diesem Bereich folgende Inhalte zum Thema barrierefreie Social Media:

Nutzergruppen und Zugänglichkeit
Gestaltung und Kontraste
Alternativtexte
Sprache, Hashtags, Emojis
Untertitel bei Videos

Pflicht für öffentliche Stellen des Bundes: Soziale Medien barrierefrei gestalten

Übrigens gibt es für öffentliche Stellen des Bundes sogar eine Verpflichtung, ihre Social-Media-Kanäle barrierefrei zu gestalten. Diese ergibt sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) § 12a Absatz 8. Dort steht:

"(8) Angebote öffentlicher Stellen im Internet, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten."
(vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12a.html)