Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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In diesem Bereich finden Sie unser gesammeltes Fachwissen zum Thema Barrierefreiheit. Wir erläutern die einzelnen Themen, geben Praxishilfen und nennen die gesetzlichen Vorgaben.

Gebärdensprache

Die Gebärdensprache ist eine natürliche Sprache, die insbesondere von nicht-hörenden und schwerhörigen Menschen zur Kommunikation genutzt wird. Sie ist eine Muttersprache. In Deutschland sprechen etwa 200.000 Menschen die Deutsche Gebärdensprache. Davon sind rund 80.000 gehörlos. Die Gebärdensprache bildet das soziale und kulturelle Fundament der deutschen Gebärdensprachgemeinschaft.

Ein Hinweis vorab: Unten auf der Seite finden Sie eine Liste mit externen Links, darunter:

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS)

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist sprachwissenschaftlich definiert als natürlich entstandenes, vollwertiges Sprachsystem, dass sich verschiedener Einheiten zur Übermittlung von Bedeutungen bedient. Dazu zählen Handform, Mundbilder, Mimik, Mundgestik und non-manuelle Zeichen. Sie werden nach bestimmten grammatikalischen Regeln zu Äußerungen kombiniert. Damit folgt sie einer grundlegend anderen Grammatik als die deutsche Lautsprache. Sie ist simultan und räumlich aufgebaut. DGS ist als Sprache mit allen linguistischen Merkmalen ausgestattet. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es verschiedene regionale Dialekte und Soziolekte. DGS wird wie jede andere Sprache auch im familiären und öffentlichen Kontext genutzt. Sie findet Verwendung in Bildungsinstitutionen, ist Forschungsgegenstand der Sprachwissenschaft und ihre Nutzerinnen und Nutzer gelten als sprachliche Minderheit.

Weshalb Untertitel in Videos für Gehörlose nicht ausreichen

Zur Erklärung: Schriftsprache ist für Gehörlose wie eine Fremdsprache. Die Wiedergabe der akustischen Infos in Schriftsprache wie beispielsweise mit Untertiteln ist für schriftkompetente Menschen geeignet – dazu zählen Schwerhörige und nur ein Teil der Gehörlose. Zudem geben Untertitel nicht 100 Prozent der Informationen wieder, sondern Inhalte sind darin oft stark verkürzt und vereinfacht dargestellt.

Die Mehrheit der Gehörlosen hat Deutsch in Wort und Schrift nicht als Erstsprache. Es gibt für sie schriftlich nicht die Möglichkeit, an die gleichen Informationen zu kommen. Der Weg der selbstverständlichen Verwendung der Laut- und Schriftsprache auf dem Niveau von hörenden Menschen gelingt nur einem sehr minimalen Teil der gehörlosen Menschen.

Hörende Menschen erlernen Sprache über das Gehör, wodurch sich bei ihnen ein natürlicher Spracherwerb der Muttersprache in Laut- und Schriftsprache entwickelt. Sprachfertigkeit und -kompetenz werden durch das Leben in einer akustisch geprägten Welt entwickelt, es wird selbstverständlich im Vorbeigehen “gelernt.”

Bei gehörlosen Menschen jedoch ist dieser Weg des Spracherwerb nicht gegeben durch das fehlende/schlechte Gehör, so dass die Schriftsprache für die meisten Gehörlosen eine Fremdsprache bleibt, weswegen die Mehrheit der Gehörlosen nicht das gleiche Lese-und Textverständnis erreichen wie hörende Menschen.

Recht auf Gebärdensprache

Linguistisch ist die Gebärdensprache eine eigenständige, visuell wahrnehmbare und natürliche Sprache, welche mit § 6 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) 2002 als rechtlich eigenständige Sprache anerkannt wurde.

Bereits mit dem SGB IX vom 19.06.2001 ist die Verwendung der Gebärdensprache im Sozialleistungsbereich als eigenständige Verständigungsform anerkannt worden (vgl. § 82 SGB IX vormals § 57 SGB IX). § 17 Abs. 2 SGB I bestimmt hierzu, dass Menschen mit Hörbehinderungen das Recht haben, bei der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden. Eine vergleichbare Regelung enthält § 19 Abs. 1 S. 2 SGB X für die Sozialverwaltungsverfahren. Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetscher/-in sind in diesen Fällen von den Behörden oder den für die jeweilige Sozialleistung zuständigen Leistungsträgern zu übernehmen.

Vorgaben für Websites nach BITV 2.0

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt in § 4 BITV 2.0 die Anforderungen an Websites von öffentlichen Stellen des Bundes:
§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:

  1. Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
  2. Hinweise zur Navigation,
  3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
  4. Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

(siehe auch: FAQ zur EU-Webseitenrichtlinie)

Film "Gebärdensprache und Digitalisierung"

Im Rahmen der Veranstaltung "Digital Accessibility Summit" (https://digital-accessibility-summit.de/) entstand in Kooperation mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ein kurzer Film. Er erklärt, wie die Deutsche Gebärdensprache (DGS) in den Bereichen Bildung, Online-Veranstaltungen oder im Fernsehen berücksichtigt wird und wie wichtig barrierefreie digitale Kommunikation für gehörlose Menschen ist.
Hier können Sie den Film sehen:
Film "Gebärdensprache und Digitalisierung"

Tipps für die optimale Darstellung von Gebärdensprache in Videos

Wie positioniert man einen Gebärdensprachdolmetscher/-in am besten in einem Video, wie groß muss das Fenster sein? Das sind einige der Fragen, die sich bei der Einbindung von Gebärdensprachdolmetscher/-in in Videos oder Live-Übertragungen stellen. Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat daher "Empfehlungen für die Bereitstellung von Angeboten in Gebärdensprache in deutschen Medien" (PDF) veröffentlicht. Sie sind als Ratgeber für Fernsehsender gedacht, aber viele der Tipps lassen sich auch auf andere Videos oder Livestreams übertragen.

Gebärdensprachtelefon: So erreichen Sie uns

Sie können die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auch per Gebärdensprachtelefon erreichen: Kontakt.

Gebärdensprachdolmetscher bei Veranstaltungen

Für eine barrierefreie Veranstaltung sind auch Gebärdensprachdolmetscher/-in notwendig. Tipps zur Planung von barrierefreien Veranstaltungen finden Sie unter Veranstaltungsplanung und in unserer Checkliste.

Hinweis zu den nachfolgend genannten Anbietern von DGS-Videos (Videos in Deutscher Gebärdensprache):

Die Sammlung der Anbieter von DGS-Videos dient vor allem der Übersicht und Information. Die Nennung ist weder eine (Be)Werbung noch eine qualitative Bewertung unsererseits. Bei der Liste haben wir uns auf bundesweite Anbieter beschränkt - sollte es davon weitere geben, nehmen wir diese gerne in die Sammlung der Links mit auf.

Fachverbände:

Anbieter DGS-Videos (alphabetisch):

Gebärdensprachdolmetscher:

Telefondolmetschservice:

Videodolmetschservice:

Relay-Dienste:

Aktuelle Informationen und Tipps:

Spezielle Informationen und Tipps zur Kommunikation zu Corona:

Aktuelle Informationen zu Corona in DGS:

Weitere interessante Links: