Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

Bundesteilhabepreis 2023: "GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen"

Zum fünften Mal hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis ausgelobt. Das Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen. Die Fachjury hat am 14. März getagt, die Preisträgerinnen und Preisträger werden zeitnah durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales benachrichtigt. Die Preisverleihung wird am 3. Juni 2024 im Rahmen der Inklusionstage in Berlin stattfinden.

Thema 2023: GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind.

Das Thema des fünften Bundesteilhabepreises lautet „GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“. Die besondere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung umfasst alle Organisationen, Strukturen und Prozesse, die der Förderung der Gesundheit, der Verbeugung von Krankheiten, der medizinischen und therapeutischen Behandlung, der Rehabilitation und der intensiven häuslichen Krankenpflege einschließlich der außerklinischen Intensivpflege mit einschließt.

Der Fokus des Bundesteilhabepreises 2023 liegt auf dem Zusammenspiel von Versorgungs-Zugang und Versorgungs-Qualität der barrierefreien ambulanten Gesundheitsversorgung und der häuslichen Intensivpflege, einschließlich der außerklinischen Intensivpflege, eingebettet im inklusiven Sozialraum. Die Hauptherausforderung hierbei ist die Sicherung der bedarfsorientierten Behandlung und Versorgung von Menschen mit Behinderungen.

Ziel ist es, eine inklusive, ambulante Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau ohne soziale Isolation für Patientinnen und Patienten mit Behinderungen sicherzustellen.

Was wurde gesucht?

Gesucht wurden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte und Angebote der inklusiven ambulanten Gesundheitsversorgung im städtischen und/oder ländlichen Umfeld wie:

  • Praxen und ambulante medizinische Einrichtungen
  • bedarfs- und zielorientierte Dienstleistungen
  • Informations- und Kommunikationslösungen
  • mobile Versorgungsangebote
  • sektorenübergreifende Angebote
  • Möglichkeiten der Behandlung
  • Fortbildungen und Schulungen
  • andere, bereits erfolgte Umsetzungen

Wer konnte sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2023 waren Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich inklusive ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in den Handlungsfeldern Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege. Dies bezieht sich insbesondere auf Arzt-, Facharzt- und Zahnarzt-Praxen, Spezial-Fachzentren und Ärzte-Netze, Krankenhäuser und Rehakliniken mit ambulanten Angeboten, Therapeuten- und Heilpraktiker-Praxen, Entwickler von digitalen Kommunikationsangeboten, Krankenkassen und Dienstleister, Schulungsanbieter für Fachpersonal, Verbände und Vereine sowie Kommunen und Regionen.

Bewertungskriterien

Mehr Informationen dazu, wie die eingereichten Projekte bewertet werden, lesen Sie hier: Bewertungskriterien.

Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?

Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Preis), 5.000 Euro (2. Preis) und 2.500 Euro (3. Preis).

Als Preisträger*in können Sie die Auszeichnung "Bundesteilhabepreis 2023: GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“ werbewirksam nutzen.

Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet. Ihr Gute-Praxis-Beispiel, Modellprojekt, konkretes Konzept oder Ihre Strategie kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteur*innen.

Wer ist die Fachjury?

Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Mitglied der Fachjury sind auch Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern.

Wann und wo findet die Preisverleihung statt?

Die Preisverleihung wird voraussichtlich am 3. Juni 2024 im Rahmen der Inklusionstage in Berlin stattfinden. Die Urkunden und das Preisgeld werden durch die Leitung des BMAS überreicht.

Was ist ein inklusiver Sozialraum und warum ist er erforderlich?

Mehr dazu lesen Sie hier: FAQ.

Der Bundesteilhabepreis wird unterstützt von:

Die drei Logos des Deutschen Landkreistags, des Deutschen Städtetag und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Weiterführende Links:

Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache: