Bundesteilhabepreis 2023: "GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen"
Zum fünften Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. In diesem Jahr geht es um das Thema "GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen".
Thema 2023: GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind.
Das Thema des fünften Bundesteilhabepreises lautet „GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“. Die besondere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung umfasst alle Organisationen, Strukturen und Prozesse, die der Förderung der Gesundheit, der Verbeugung von Krankheiten, der medizinischen und therapeutischen Behandlung, der Rehabilitation und der intensiven häuslichen Krankenpflege einschließlich der außerklinischen Intensivpflege mit einschließt.
Der Fokus des Bundesteilhabepreises 2023 liegt auf dem Zusammenspiel von Versorgungs-Zugang und Versorgungs-Qualität der barrierefreien ambulanten Gesundheitsversorgung und der häuslichen Intensivpflege, einschließlich der außerklinischen Intensivpflege, eingebettet im inklusiven Sozialraum. Die Hauptherausforderung hierbei ist die Sicherung der bedarfsorientierten Behandlung und Versorgung von Menschen mit Behinderungen.
Ziel ist es, eine inklusive, ambulante Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau ohne soziale Isolation für Patientinnen und Patienten mit Behinderungen sicherzustellen.
Was wird gesucht?
Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte und Angebote der inklusiven ambulanten Gesundheitsversorgung im städtischen und/oder ländlichen Umfeld wie:
- Praxen und ambulante medizinische Einrichtungen
- bedarfs- und zielorientierte Dienstleistungen
- Informations- und Kommunikationslösungen
- mobile Versorgungsangebote
- sektorenübergreifende Angebote
- Möglichkeiten der Behandlung
- Fortbildungen und Schulungen
- andere, bereits erfolgte Umsetzungen
Machen Sie mit und zeigen Sie mit Ihrem Gute-Praxis-Beispiel oder Modellprojekt das übertragbare Potenzial für andere!
Wer kann sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2023 sind Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich inklusive ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in den Handlungsfeldern Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege. Dies bezieht sich insbesondere auf Arzt-, Facharzt- und Zahnarzt-Praxen, Spezial-Fachzentren und Ärzte-Netze, Krankenhäuser und Rehakliniken mit ambulanten Angeboten, Therapeuten- und Heilpraktiker-Praxen, Entwickler von digitalen Kommunikationsangeboten, Krankenkassen und Dienstleister, Schulungsanbieter für Fachpersonal, Verbände und Vereine sowie Kommunen und Regionen.
Wann kann man sich bewerben?
Bewerbungsstart: 14. September 2023
Abgabeschluss: 20. Dezember 2023
Bewertungskriterien
Mehr Informationen dazu, wie die eingereichten Projekte bewertet werden, lesen Sie hier: Bewertungskriterien.
Bewerbungsunterlagen
Hier finden Sie die Bewerbungsunterlagen und alles, was Sie zu Ihrer Bewerbung wissen müssen: Bewerbung.
Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Preis), 5.000 Euro (2. Preis) und 2.500 Euro (3. Preis).
Als Preisträger*in können Sie die Auszeichnung "Bundesteilhabepreis 2023: GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“ werbewirksam nutzen.
Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet. Ihr Gute-Praxis-Beispiel, Modellprojekt, konkretes Konzept oder Ihre Strategie kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteur*innen.
Wer ist die Fachjury?
Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Mitglied der Fachjury sind auch Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern.
Wann und wo findet die Preisverleihung statt?
Die Preisverleihung wird im Rahmen der Inklusionstage stattfinden. Diese Veranstaltung des BMAS findet im 2. Quartal 2024 in Berlin statt. Die Urkunden und das Preisgeld werden durch die Leitung des BMAS überreicht.
Was ist ein inklusiver Sozialraum und warum ist er erforderlich?
Mehr dazu lesen Sie hier: FAQ.
Der Bundesteilhabepreis wird unterstützt von:
Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit