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In diesem Bereich finden Sie unser gesammeltes Fachwissen zum Thema Barrierefreiheit. Wir erläutern die einzelnen Themen, geben Praxishilfen und nennen die gesetzlichen Vorgaben.

Sprache, Hashtags, Emojis

Grundsätzlich sollte man beim Verfassen von Posts in Sozialen Medien auf eine „screenreaderfreundliche“ sprachliche Gestaltung achten. Was das bedeutet, erläutern wir im Folgenden.

In sozialen Medien werden viele Hashtags, Emojis, Abkürzungen und Umgangssprache verwendet. Das kann für blinde Menschen, die sich mit einem Screenreader die Bildschirminhalte vorlesen lassen, herausfordernd sein. Daher sollte man diese für Social Media typischen Elemente sparsam einsetzen und mit bedenken, wie Screenreader damit umgehen:

Hashtags

Damit ein Hashtag, der aus mehreren Wörtern besteht, richtig vorgelesen wird, muss jedes neue Wort am Anfang großgeschrieben werden. Denn nur auf diese Weise kann ein Screenreader die Wörter getrennt vorlesen.
Beispiele:
#DerBundWirdbarrierefrei (statt #derbundwirdbarrierefrei)
#ReisenFürAlle (statt #reisenfüralle)

Emojis

Standard-Emojis haben eine Bildbeschreibung hinterlegt, die vom Screenreader ausgelesen wird. Teilweise sind diese Bildbeschreibungen sehr ausführlich („grinsendes Gesicht mit sternförmigen Augen”). Insofern ist es gut nachzuvollziehen, dass es störend ist, wenn man sich die Beschreibungen von zehn Emojis hintereinander anhören muss. Daher sollte man Emojis immer sparsam einsetzen. Außerdem sollten sie am Ende einer Aussage platziert werden, damit diese beim Vorlesen durch den Screenreader nicht inhaltlich unterbrochen wird.

Wortwahl, Abkürzungen, Fremdwörter

Generell sollte darauf geachtet werden, möglichst nah an der Alltagssprache zu bleiben. Außerdem sollten nicht zu viele Abkürzungen und fremdsprachige Begriffe verwendet werden. Dadurch ist die Chance am größten, dass der Beitrag auch verständlich bleibt, wenn er durch einen Screenreader vorgelesen wird.

Weitere Tipps und Informationen

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat weitere Informationen dazu zusammengestellt, wie man Beiträge in Sozialen Medien für blinde, sehbehinderte und hörsehbehinderte Menschen zugänglich machen kann:
Social Media barrierefrei

Vereinfachte Sprache: für mehrere Nutzergruppen

Auch in Sozialen Medien sollte eine möglichst einfache und Verständliche Sprache verwendet werden, um auch Menschen zu erreichen, die Schwierigkeiten mit der Alltagssprache haben können. Dazu gehören z. B. gehörlose Menschen mit der Muttersprache Gebärdensprache, die Schriftdeutsch manchmal nur auf einfachem Niveau verstehen, Deutschlernende und alle Menschen, die Schwierigkeiten mit komplizierter Schriftsprache haben.

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. geistigen Behinderungen sollte man die Leichte Sprache verwenden.