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Die Leichte Sprache ist ein feststehender Begriff für eine besonders einfache Form der Schriftsprache. Sie besteht – vereinfacht gesagt – aus einfachen kurzen Sätzen, die in der Regel zusätzlich durch Bilder erläutert werden.
Die Leichte Sprache verlangt ein größeres Schriftbild und einen hohen Leuchtdichtekontrast. Texte in schwerer Sprache werden zunächst nach diesen Regeln in Leichte Sprache übertragen. Die Verständlichkeit der Texte wird anschließend von Menschen mit Lernbehinderungen geprüft. Das Netzwerk Leichte Sprache schreibt die Regeln fort. Mittlerweile gibt es erste Ansätze und universitäre Forschungseinrichtungen, die die Leichte Sprache wissenschaftlich erforschen.
Wenn im Zusammenhang von Barrierefreiheit von einem Kontrast die Rede ist, ist immer der so genannte Leuchtdichtekontrast gemeint. Er meint den Helligkeitsunterschied zwischen zwei nebeneinanderliegenden Flächen. Der Leuchtdichtekontrast darf nicht mit einem Farbkontrast verwechselt werden. Nähere Angaben zum Leuchtdichtekontrast und zu seiner Ermittlung findet man in der DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“.
Lichtgesundheit
Lichtgesundheit bezeichnet die qualitative und quantitative Verträglichkeit von sichtbarem wie nicht sichtbarem Licht natürlicher und künstlicher Herkunft. Dabei wird das physische, psychische und soziale Wohlergehen eines Menschen unter Lichteinfluss mit berücksichtigt.