In diesem Bereich finden Sie unseren Newsletter, unsere Veröffentlichungen und Veranstaltungstermine, FAQ zur Barrierefreiheit und den Pressekontakt. Wir freuen uns auch über Lob und Kritik.
Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) haben Menschen mit Behinderungen eine langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren dazu führt, dass sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft behindert werden können. Diese Definition übernimmt in wesentlichen Teilen das Verständnis des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Mobilität
Mit Mobilität ist im Zusammenhang der Barrierefreiheit die Fähigkeit und / oder die Möglichkeit der Fortbewegung gemeint – unabhängig davon, ob dafür ein Verkehrsmittel und / oder ein Hilfsmittel nötig ist.