In diesem Bereich finden Sie unseren Newsletter, unsere Veröffentlichungen und Veranstaltungstermine, FAQ zur Barrierefreiheit und den Pressekontakt. Wir freuen uns auch über Lob und Kritik.
Schriftdolmetscher/-innen schreiben die auf einer Veranstaltung gesprochene Sprache mit. Über einen Bildschirm können die Teilnehmenden die Mitschrift des gesprochenen Wortes mitlesen.
Schriftmittlung
Die Schriftmittlung ist eine Möglichkeit, um auf Veranstaltungen das gesprochene Wort insbesondere hörbehinderten Menschen, die nicht die Deutsche Gebärdensprache sprechen, zugänglich zu machen. Schriftdolmetscher/-innen schreiben das gesprochene Wort zeitgleich mit und machen das Geschriebene über einen Bildschirm für die Teilnehmenden lesbar.
Screenreader
Der Screenreader ist eine Software, die Inhalte von Bildschirmseiten so aufbereitet, dass man diese mit einer Braillezeile ertasten oder mit Hilfe der Sprachausgabe vorgelesen bekommen kann.
Seelische Behinderung
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet Bundesbehörden dazu, mit Menschen, die eine seelische Behinderung haben, im Verwaltungsverfahren in einfacher und verständlicher Sprache zu kommunizieren und ihnen Bescheide und ähnliche Dokumente gegebenenfalls in Leichter Sprache zu erläutern.
Sehbehinderung
Eine Sehbehinderung ist eine Beeinträchtigung des Sehvermögens, die zu einer Behinderung an der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe führt. Sehbeeinträchtigungen können sehr unterschiedlich ausfallen.
Sprachbehinderung
Eine Sprachbehinderung ist eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zu sprechen und führt zu einer Behinderung an der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe. Sprachbeeinträchtigungen können zum Beispiel psychische Ursachen haben.
Menschen mit Sprachbehinderung haben nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einen Anspruch auf die Verwendung von Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren.