Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten rund um den Bundesteilhabepreis 2022.
- Wie ist der aktuelle Stand im Bewerbungsverfahren?
- Wer konnte sich bewerben?
- Welche Bewertungskriterien gibt es?
- Was kann man gewinnen?
- Wer ist die Fachjury?
- Wann und wo findet die Preisverleihung statt?
- Überblick: Ablauf und Organisatorisches
- Was ist ein inklusiver Sozialraum?
- Haben Sie weitere Fragen?
Wie ist der aktuelle Stand im Bewerbungsverfahren?
Das Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen, Bewerbungen wurden bis zum 20. Dezember 2022 entgegengenommen. In den nächsten Wochen findet die Vorprüfung der eingereichten Projekte statt und Anfang März 2023 wird die Fachjury tagen und über die Preisträgerinnen und Preisträger entscheiden. Die Preisverleihung, mit Urkunden und Preisgeldern, erfolgt im 2. Quartal 2023 in Berlin durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wer konnte sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2022 waren Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich barrierefreies Wohnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Bedarfsplanende und Projektentwickelnde, Architektur-, Stadtplanungs- und Ingenieurbüros, zivilgesellschaftliche Initiativen und Initiativen potentieller Nutzerinnen und Nutzer, Mandatsträger*innen auf kommunaler Ebene, Verbände und Vereine, Wohnungs- und Wohnraumanbietende, Wohnungsbaugenossenschaften und -bauunternehmen sowie Kommunen und Regionen.
Welche Bewertungskriterien gibt es?
Die Bewertungskriterien berücksichtigen einerseits die Qualitätssicherung über den gesamten Projektverlauf und andererseits die erzeugte Quantität und Bezahlbarkeit an adäquatem Wohnraum bezogen auf Wohnung und Wohnumfeld für Menschen mit Beeinträchtigungen. Besonders gewichtet wird die Verbindung von Qualität und Quantität.
Hier finden Sie die Hauptkriterien, nach denen Ihre Einreichungen bewertet werden.
Was kann man gewinnen?
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz).
Als Preisträger*in können Sie die Auszeichnung "Bundesteilhabepreis 2022: „WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“ werbewirksam nutzen.
Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet. Ihr Gute-Praxis-Beispiel, Modellprojekt, konkretes Konzept oder Ihre Strategie kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteur*innen.
Wer ist die Fachjury?
Die unabhängige Fachjury besteht mehrheitlich aus Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglied der Fachjury.
Wann und wo findet die Preisverleihung statt?
Die Preisverleihung wird im Rahmen der Inklusionstage stattfinden. Diese Veranstaltung des BMAS findet im 2. Quartal 2023 in Berlin statt. Die Urkunden und das Preisgeld werden durch die Leitung des BMAS überreicht.
Überblick: Ablauf und Organisatorisches
- Abgabeschluss: 20. Dezember 2022
- Die Teilnahme ist kostenfrei, es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
- Die Sprache des Wettbewerbs ist Deutsch.
- Der Auswahlprozess und die Entscheidung über die Nominierten erfolgt voraussichtlich Anfang März 2023.
- Die Entscheidung über die Platzierung liegt allein bei der Fachjury und wird im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben. Das BMAS und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung.
- Die Preisverleihung findet im 2. Quartal 2023 in Berlin statt.
- Für das Verfahren der Preisvergabe und Entscheidung der Fachjury des Bundesteilhabepreises 2022 ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Was ist ein inklusiver Sozialraum?
Eine inklusive Sozialraumgestaltung ermöglicht allen Menschen – mit oder ohne Behinderungen – eine gleichberechtigte Nutzung und eine volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusive Sozialräume sind gleichermaßen individuelle Lebensräume und zugleich strategische Handlungsräume mit inklusiver Zielrichtung: alle Angebote Schritt für Schritt so zu gestalten, dass sie für alle Menschen (universell) zugänglich sind. Für den inklusiven Sozialraum ist die Barrierefreiheit eines der wesentlichen Merkmale und Voraussetzung, aber es erfordert dazu noch wesentlich mehr.
Wichtige Merkmale des inklusiven Sozialraumes sind darüber hinaus:
- Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung
- Begegnungs-, Netzwerk-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
- Partizipation an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen
- volle Teilhabe von Anfang an
- eine Haltung, die alle einbezieht und niemanden ausschließt
- Wertschätzung von Vielfalt und umfassende Teilhabe
Haben Sie weitere Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 / 2593678-0
Telefax: 030 / 2593678-700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de