Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten rund um den Bundesteilhabepreis 2022.
- Wie ist der aktuelle Stand im Bewerbungsverfahren?
- Wer konnte sich bewerben?
- Welche Bewertungskriterien gab es?
- Was konnte man gewinnen?
- Wer ist die Fachjury?
- Wann und wo findet die Preisverleihung statt?
- Weitere Hinweise
- Warum wird ein Preis zum inklusiven Sozialraum ausgelobt?
- Was ist ein inklusiver Sozialraum?
- Haben Sie weitere Fragen?
Wie ist der aktuelle Stand im Bewerbungsverfahren?
Anfang März tagte die Fachjury, am 8. Mai (geplant) werden die drei Preisträgerinnen und Preisträger durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen einer Preisverleihung bei den Inklusionstagen in Berlin bekanntgegeben. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden zeitnah durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales benachrichtigt.
Wer konnte sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2022 waren Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich barrierefreies Wohnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Bedarfsplanende und Projektentwickelnde, Architektur-, Stadtplanungs- und Ingenieurbüros, zivilgesellschaftliche Initiativen und Initiativen potentieller Nutzerinnen und Nutzer, Mandatsträger*innen auf kommunaler Ebene, Verbände und Vereine, Wohnungs- und Wohnraumanbietende, Wohnungsbaugenossenschaften und -bauunternehmen sowie Kommunen und Regionen.
Welche Bewertungskriterien gab es?
Die Bewertungskriterien berücksichtigten einerseits die Qualitätssicherung über den gesamten Projektverlauf und andererseits die erzeugte Quantität und Bezahlbarkeit an adäquatem Wohnraum bezogen auf Wohnung und Wohnumfeld für Menschen mit Beeinträchtigungen. Besonders gewichtet wurde die Verbindung von Qualität und Quantität.
Hier finden Sie die Hauptkriterien, nach denen Ihre Einreichungen bewertet wurden.
Was konnte man gewinnen?
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz).
Als Preisträger oder Preisträgerin können Sie die Auszeichnung "Bundesteilhabepreis 2022: „WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“ werbewirksam nutzen.
Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet. Ihr Gute-Praxis-Beispiel, Modellprojekt, konkretes Konzept oder Ihre Strategie kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteurinnen und Akteuren.
Wer ist die Fachjury?
Die unabhängige Fachjury besteht mehrheitlich aus Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglied der Fachjury.
Wann und wo findet die Preisverleihung statt?
Die Preisverleihung wird im Rahmen der Inklusionstage stattfinden. Diese Veranstaltung des BMAS findet am 8. und 9. Mai 2023 in Berlin statt. Die Preisverleihung ist für den 8. Mai geplant. Die Urkunden und das Preisgeld werden durch die Leitung des BMAS überreicht.
Weitere Hinweise
- Die Entscheidung über die Platzierung lag allein bei der Fachjury und wird im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben. Das BMAS und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung.
- Für das Verfahren der Preisvergabe und Entscheidung der Fachjury des Bundesteilhabepreises 2022 ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Warum wird ein Preis zum inklusiven Sozialraum ausgelobt?
Eine inklusive Sozialraumgestaltung ist Grundlage für Selbstbestimmung sowie die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehören neben einer barrierefreien Wohnung auch das Wohnumfeld sowie Einrichtungen für Arbeit, Wirtschaft und Handel, Kultur und Bildung, Versorgung, Gesundheit und Freizeit, die für das tägliche Leben und die Daseinsvorsorge wichtig sind.
Neben dem Bund und den Ländern sind vor allem auch die Kommunen und Regionen gefordert, die Gestaltung inklusiver Sozialräume voranzubringen. Bundesweit besteht daher die Notwendigkeit vernetzter Strukturen.
Was ist ein inklusiver Sozialraum?
Eine inklusive Sozialraumgestaltung ermöglicht allen Menschen – mit oder ohne Behinderungen – eine gleichberechtigte Nutzung und eine volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusive Sozialräume sind gleichermaßen individuelle Lebensräume und zugleich strategische Handlungsräume mit inklusiver Zielrichtung: alle Angebote Schritt für Schritt so zu gestalten, dass sie für alle Menschen (universell) zugänglich sind. Für den inklusiven Sozialraum ist die Barrierefreiheit eines der wesentlichen Merkmale und Voraussetzung, aber es erfordert dazu noch wesentlich mehr.
Wichtige Merkmale des inklusiven Sozialraumes sind darüber hinaus:
- Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung
- Begegnungs-, Netzwerk-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
- Partizipation an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen
- volle Teilhabe von Anfang an
- eine Haltung, die alle einbezieht und niemanden ausschließt
- Wertschätzung von Vielfalt und umfassende Teilhabe
Haben Sie weitere Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 / 2593678-0
Telefax: 030 / 2593678-700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de