Bewertungskriterien des Bundesteilhabepreises 2021
Hier finden Sie die Bewertungskriterien für den Bundesteilhabepreis 2021: "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten"
Die Bewertungskriterien berücksichtigen die teilhabeunterstützende Qualität und Quantität für Menschen mit Behinderungen in den verschiedensten Arbeits-, Wohn- und Lebenssituationen. Dies bezieht sich auf Dienstleistungen, Förderungen, Beratungen, Handreichungen, Mitwirkungen, Betreuung, Versorgung sowie Gesundheitspflege. Der Fokus liegt dabei auf der alltäglichen selbstbestimmten Lebensführung.
Hauptkriterien sind:
- Ermöglichung und Aufrechterhaltung der unabhängigen Alltags- und Lebensführung von Menschen mit Behinderungen
 - Realisierung des Wunsch- und Wahlrechtes einschließlich der flexiblen, geschlechtsspezifischen Wahlmöglichkeiten und Widerrufungen durch Menschen mit Behinderungen
 - Ermöglichung und Aufrechterhaltung der vollen Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen
 - Ermöglichung und Aufrechterhaltung der persönlichen Mobilität
 - Regelmäßige Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen zur Qualitätssicherung des Angebots
 - Barrierefreie Kommunikationsformen
 - Berücksichtigung der Vielfalt von Menschen mit Behinderungen
 - Einbettung in die allgemeinen wohnortnahen Dienstleistungen
 - Einbettung in eine lokale/regionale Gesamtstrategie
 - Gewährleistung der Qualität und Quantität der Angebote auch in Pandemiezeiten
 - Vorbildfunktion und Übertragbarkeit des Projekts
 


