Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Testbericht zeigt: Online-Shops sind (noch) nicht barrierefrei

Datum 02.07.2024

Die Aktion Mensch, Google und die Stiftung Pfennigparade haben wie bereits im Vorjahr die 71 meistbesuchten Shopping-Portale in Deutschland auf digitale Barrierefreiheit getestet. Das Ergebnis: Vier von fünf Online-Shops in Deutschland sind nicht barrierefrei. Damit sind die Händler bisher schlecht vorbereitet auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt.

Der neue Testbericht „So barrierefrei sind Online-Shops in Deutschland“ wurde heute in Berlin im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Laut Bericht sind nur 15 der 71 getesteten Websites über die Tastatur (ohne Maus) bedienbar. Doch die Tastaturbedienbarkeit ist für viele Menschen mit Behinderung eine Grundvoraussetzung für die barrierefreie Nutzung einer Website. Insofern waren 56 getestete Online-Shops nicht barrierefrei.

Bereits vor einem Jahr hatten die Aktion Mensch und Google einen ersten Test veröffentlicht. Wie sich herausstellte, gab es beim aktuellen Test keine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr – auch damals erfüllte nur ein Viertel der getesteten Shopping-Portale das Kriterium der Tastaturbedienbarkeit.

Die Tests wurden von geschulten Testerinnen und Testern mit unterschiedlicher Beeinträchtigung durchgeführt und durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) fachlich begleitet.

Anlässlich des Testberichts sagte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Digitale Teilhabe zählt zu den zentralen Rechten von Menschen mit Behinderungen, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Und die hat Deutschland bereits 2009 ratifiziert – das ist nun bereits 15 Jahre her. Barrierefreiheit muss endlich umgesetzt werden – jetzt und überall! Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist nun ein wichtiger Meilenstein erreicht. So müssen ab Juni 2025 viele digitale Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Dazu zählen auch Online-Shops. Die Ergebnisse der Studie der Aktion Mensch zeigen jedoch, dass bis zum nächsten Jahr noch viel zu tun ist."

Häufige Barrieren auf Websites: fehlende Kontraste, unlogischer Seitenaufbau und störende Banner

Wie der Testbericht zeigt, bieten die meisten der getesteten Websites keinen sichtbaren Tastaturfokus. Dies erschwert es Nutzerinnen und Nutzern mit eingeschränktem Sehvermögen zu erkennen, welches Element sie gerade ausgewählt haben. Auch ausreichende Kontraste fehlen häufig. Zudem ist es durch eine falsche oder unlogische Tab-Reihenfolge für Nutzende oft unmöglich, durch die Online-Shops zu navigieren. Eine weitere Barriere stellen Banner oder Cookie-Overlays dar, die den Hauptinhalt der Website verdecken und sich nicht ohne Weiteres schließen lassen.

Forderung: Mehr Barrierefreiheit in die Ausbildung bringen

Mehrfach betont wurde im Rahmen der Pressekonferenz auch, dass das Thema digitale Barrierefreiheit dringend in die Ausbildung von Programmiererinnen und Programmierern und anderen IT-Berufen eingebracht werden müsse. Denn das Know-how fehle bisher an vielen Stellen. Zudem gelte der Grundsatz: Wenn die Barrierefreiheit bei der Umsetzung einer Website von Anfang an mitgedacht wird, ist der Kostenaufwand gering.

Hintergrund Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Stichtag 28. Juni 2025: Ab diesem Zeitpunkt müssen die im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aufgeführten Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden, barrierefrei sein. Mehr zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz lesen sie hier:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Der Testbericht:

Weiterführende Links:

Beratung durch die Bundesfachstelle:

Gemäß § 15 BFSG bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit Kleinstunternehmen eine (kostenlose) Beratung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an.