Der Bundesteilhabepreis
Der Bundesteilhabepreis wird seit 2019 jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vergeben. Er soll Vorbilder der gelungenen inklusiven Sozialraumgestaltung auszeichnen.
Mit dem Bundesteilhabepreis werden einmal im Jahr Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte prämiert, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat die Aufgabe, den vom BMAS ausgelobten Preis auszuschreiben. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einer unabhängigen Fachjury bestimmt.
Bundesteilhabepreis 2023 - Jetzt bewerben!
Am 14. September startete die Ausschreibung des Bundesteilhabepreises 2023 mit dem Thema „GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“.
Alle Informationen zum Bundesteilhabepreis 2023, die Ausschreibungsunterlagen und das Bewerbungsformular, finden Sie hier: Bundesteilhabepreis 2023.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbungen!
Jedes Jahr ein anderes Schwerpunktthema
Der Bundesteilhabepreis hat jedes Jahr ein anderes Schwerpunktthema. Viermal wurde der Bundesteilhabepreis bisher bereits durch das BMAS vergeben:
- Bundesteilhabepreis 2022: "WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß".
- Bundesteilhabepreis 2021: "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten"
- Bundesteilhabepreis 2020: "Perspektive auch in Corona-Zeiten: Barrierefrei reisen in Deutschland"
- Bundesteilhabepreis 2019: "Inklusive Mobilität"
Initiiert wurde der Bundesteilhabepreis im Rahmen der InitiativeSozialraumInklusiv, die im Sommer 2021 beendet wurde. Der Bundesteilhabepreis wird auch nach Ablauf der Initiative weitergeführt.
Inklusion und umfassende Teilhabe sind Ziele, die nur prozesshaft realisiert werden können. In diesem Sinne sind alle Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte willkommen, die einen Beitrag leisten, die genannten Ziele zu erreichen.
Der Bundesteilhabepreis wird unterstützt von: