Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Interview zum Thema Multiple Chemikalien-Sensitivität (MCS): 3 Fragen an … Christina Borrmann und Heidi Wagner

Es gibt Krankheiten und Unverträglichkeiten, über die nur wenig bekannt ist. Das beeinträchtigt die Akzeptanz von körperlichen Beschwerden, die daraus resultieren – im persönlichen Umfeld, in der Öffentlichkeit und teilweise auch in medizinischen Bereichen. Eine dieser Erkrankungen ist die Multiple Chemikalien-Sensitivität (MCS), die zu den sogenannten chronischen Multisystemerkrankungen zählt und dem Diagnoseschlüssel T 78.4 „Sonstige Überempfindlichkeiten“ den organischen Erkrankungen durch äußere Einwirkung zugeordnet wird (vgl. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, ICD-10-GM 2023 Alphabet PDF, S. 618). Eine internationale Studie ermittelte einen Bevölkerungsanteil von 7,4 Prozent mit einer MCS-Diagnose (vgl. Artikel bei Springer Nature).

Was bedeutet es, MCS zu haben? Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat zwei Betroffene, Christina Borrmann (Kiel) und Heidi Wagner (Rosenheim) zu den Ausprägungen von MCS und ihren Beschwerden im Alltag befragt.

Sie haben eine Multiple Chemikalien-Sensitivität (MCS). Wie äußern sich die Beschwerden dieser Unverträglichkeit?

Christina Borrmann: Die Beschwerden sind unspezifisch. Luftgetragene Chemikalien wie z.B. duftstoffhaltige Reinigungs- und Pflegeprodukte, Parfüm, ausdünstende Baumaterialien, Farben, Lacke, neue Möbel und Kunststoffe, Rauch oder Abgase können sofort vielfältige Symptome auslösen: Von z. B. Brennschmerzen in den Augen und Atemwegen, Schleimhautreizungen und -schwellungen, Atemnot, Schwindel bis hin zu Herzproblemen. Das kann bis zum Kollaps oder anaphylaktoiden Schock führen. Auch kognitive Beeinträchtigungen wie z. B. Brainfog, Konzentrations- und Wortfindungsstörungen können eintreten. Bei vielen Betroffenen wie mir reichen schon kurze Expositionen aus, um zum Teil wochenlang Beschwerden zu haben. Leider nehmen im Krankheitsverlauf die Zahl der Auslöser und Symptome zu, ebenso die Regulationsstörungen im Körper. Das bedeutet konkret: Es drohen schwere Folgeerkrankungen und im schlimmsten Fall eine vollständige Behinderung.

Welche Barrieren erleben Sie in Ihrem Alltag?

Heidi Wagner: Raumbeduftungen bzw. allgemein emissionsbelastete Räume und parfümierte Personen können am Arbeitsplatz gesundheitliche Probleme bereiten. Das betrifft aber auch Veranstaltungen und öffentliche Einrichtungen, was die Teilhabe am sozialen Leben ebenso beeinträchtigt wie die Alltagsbewältigung. Beim Einkauf versuchen wir, das Geschäft schnell wieder zu verlassen, falls wir es überhaupt betreten können. Außerdem müssen wir Menschen mit starken Duftstoffanhaftungen ausweichen sowie Regale mit Parfüms und Waschmittel umgehen. Trotzdem lassen sich Expositionen nie ganz vermeiden. Das kann bedeuten, nach nur einem kurzen Einkauf stundenlang Beschwerden zu haben, wie z.B. Migräne oder Übelkeit. Und nicht zu vergessen: Auch die medizinische Versorgung ist für viele nicht barrierefrei zugänglich aufgrund der Atemluftbelastungen. Diese setzen sich zusammen aus etwaigen Raumdüften, Desinfektions- und Reinigungsmitteln, verwendeten Duftprodukten von Mitarbeitenden und Patientinnen und Patienten. Noch ein ganz wesentliches Problem: Viele MCS-Kranke haben nicht mal einen für sie verträglichen Wohnraum! Unter anderem ausgasende Baumaterialien, diffundierende Dämpfe aus angrenzenden Wohnungen oder nachbarschaftliches Verhalten können hier die Gesundheit von MCS-Betroffenen belasten. Das Verständnis für unsere „unsichtbare“ Behinderung und damit die Bereitschaft zur Rücksichtnahme ist leider oft gering. Dabei kann es jeden treffen! Auch das Europäische Umweltbüro (EEB) verweist auf die zunehmenden Gesundheitsgefahren durch die alltäglichen Chemikalienexpositionen mit ihren zahlreichen Stoffmischungen.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft? Was sollte sich ändern?

Christina Borrmann: Es ist eine bessere Aufklärung erforderlich, sowohl bezüglich MCS als auch der Risiken der Alltagschemikalien inklusive Duftstoffen. Diese Chemikalien belasten unnötig die Atemluft und stellen auch für andere Patientengruppen wie zum Beispiel Asthmatiker ein Problem dar. Deshalb sollte auf vorhandene Raumbeduftungen verpflichtend hingewiesen werden. Noch besser wäre es, von vornherein darauf zu verzichten, damit eben alle Menschen Räume wie Einkaufszentren, Hotels oder Veranstaltungsorte barrierefrei nutzen können. Mehr Duftstofffreiheit ist ein Aspekt von Barrierefreiheit, der in Ländern wie z. B. Schweden, USA oder Kanada bereits Unterstützung findet. Dort gibt es zum Schutz der Gesundheit viele duftstofffreie Orte, Einrichtungen, Regelungen und auch Aufklärungsprojekte. Und in der Schweiz gibt es zum Beispiel barrierefreie Wohnprojekte für Chemikaliensensible. Das alles brauchen wir auch in Deutschland! Und dringend eine bessere Akzeptanz und medizinische Versorgung für umweltbedingte Erkrankungen. Das wird seit vielen Jahren vergeblich gefordert und wurde vom Robert Koch-Institut (RKI) im Jahr 2020 auch im Bundesgesundheitsblatt ausführlich dokumentiert (vgl. PDF Bundesgesundheitsblatt 2020, 63:242–250).

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Borrmann und Frau Wagner!

Hintergrundinformation: Duftstoffe und ihre Wirkungen

Rund 89 Prozent der MCS-Kranken reagieren auf Duftstoffe mit Symptomen, ergab eine 2019 durchgeführte Studie von Prof. Anne Steinemann, Universität Melbourne (vgl. Tabelle 1 in: Artikel Springer Nature). Unabhängig von MCS können auch weitere Patientengruppen wie zum Beispiel Migräne-Patienten oder Asthmatiker durch Duftstoffe Anfälle erleiden. Das Problem: Auf Duftstoffe trifft man nahezu überall, sie sind unter anderem in Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, in Arbeitsmaterialien des Frisörhandwerks oder in vielen Produkten der Körperpflege und des Alltags. Außerdem werden Duftstoffe zur Raumbeduftung u.a. in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeeinrichtungen eingesetzt. In Schulen, Hotels oder Kinos und in öffentlichen Verkehrsmitteln sollen sie für eine „angenehmere“ Atmosphäre sorgen, in Büroräumen die Motivation und Leistungsfähigkeit steigern, im Handel die Kauflaune erhöhen. In einigen Bereichen werden Duftstoffe eingesetzt, um eventuelle schlechte Gerüche zu überdecken oder um Sauberkeit zu vermitteln. Das Problem dabei ist: Diese Chemikalien belasten die Innenraumluft zusätzlich und werden eingeatmet. Viele Duftstoffe haben reizende oder allergene Eigenschaften. Luftgetragene Duftstoffe können bei empfindlichen Personen sogenannte Duftstoffunverträglichkeitsreaktionen auslösen (vgl. DAAB: Duftstoffe - gesundheitliche Aspekte). Immer mehr Menschen reagieren auf solche Duftstoffe mit gesundheitlichen Beschwerden. Gleichzeitig nimmt der Einsatz von Duftstoffen auch in öffentlichen Bereichen zu.

Bei einer Duftstoffunverträglichkeit reagiert der Körper mit komplexen Reaktionen auf die eingeatmeten Duftstoffe. Die Art der Beschwerden, Dauer und Ausprägungen sind bei den Betroffenen unterschiedlich. Es können vielfältige Symptome auftreten wie beispielsweise Kopfschmerzen, Fatigue, Beklemmungsgefühl, Schlaf- und Kreislaufstörungen, Atemprobleme und sogar lebensbedrohliche Asthmaanfälle. Duftstoffe im Alltag zu meiden ist schwierig bis fast unmöglich. Deshalb sollte der Lösungsansatz sein: 1. sensibilisiert sein für die Gefahr der Verwendung von Duftstoffen, 2. Verständnis zeigen und Rücksicht nehmen gegenüber sensibilisierten Personen, 3. Wege und Möglichkeiten finden, insbesondere auf künstliche Duftstoffe zu verzichten und 4. duftstofffreie Orte zu schaffen. Das wäre für alle gesünder. Denn immerhin erleidet laut einer Studie (vgl. Studie Steinemann und Klaschka von 2019) bereits jeder Fünfte in Deutschland bei dem Kontakt mit Duftstoffen Symptome wie zum Beispiel Atemnot oder Migräne.

Tipps:

  • Arbeitsschutz: §6 Gefahrstoffverordnung besagt, dass der Arbeitgebende Art und Ausmaß der Exposition festzustellen hat (vgl. Absatz 1 des §6 Gefahrstoffverordnung). Treten gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz bzw. in Zusammenhang mit Exposition im Job auf, ist es wichtig, diese zu melden (z.B. beim Betriebsarzt, Betriebsrat oder bei der zuständigen Berufsgenossenschaft).
  • Die Arbeitsstättenverordnung besagt u. a., dass in umschlossenen Arbeitsräumen gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein muss (vgl. Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A3.6, Absatz Luftqualität).
  • Rücksichtnahme gegenüber empfindlichen und sensibilisierten Personen, Asthmatiker/-innen, Personen mit hyperreagiblen Atemwegen und auch Kindern
  • Duftstofffreie Orte: Hilfreich sind ein Verzicht auf Beduftung in Krankenhäusern, Arztpraxen, Schulen, Universitäten, Kindergärten, Pflege- und Senioreneinrichtungen sowie Kaufhäusern, Einzelhandel, Hotels und Gaststätten, Apotheken, Veranstaltungsorten und Freizeiteinrichtungen.
  • Duftstofffreie Produkte: Beispielsweise kann man duftstofffreie Putz- und Reinigungsmittel verwenden. Das gleiche gilt im Bereich Kosmetik (wie etwa Deodorants).
    Es gibt einige Produkte der Naturkosmetik, die weniger chemische Duftstoffe enthalten, und oftmals besser verträglich sind als andere Produkte. Allerdings ist der Begriff Naturkosmetik gesetzlich weder definiert noch geschützt. Hilfreiche Produktempfehlungen finden Interessierte z. B. beim DAAB: www.daab.de/daab/das-daab-logo/fuer-sie-getestet. Auch E-Zigaretten mit Duftstoffen stellen ein Problem für viele Mitmenschen dar.
  • Lüften: Regelmäßiges Lüften entfernt belastete und verbrauchte Raumluft und ist daher für eine bessere Luftqualität hilfreich.

Weiterführende Informationen: