Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Inklusiver Sozialraum

Für mehr Barrierefreiheit in Kommunen und Regionen

Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten rund um den Bundesteilhabepreis 2020. Am 30. November 2020 findet die Bekanntgabe der drei Preisträgerinnen und Preisträger statt.

Wann und wo fand die Preisverleihung statt?

Die Verleihung des Bundesteilhabepreises 2020 durch Bundesminister Hubertus Heil konnte leider aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation und den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln nicht wie geplant am Montag, 30. November 2020, als Präsenzveranstaltung stattfinden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziale hat stattdessen eine Videobotschaft des Ministers sowie den Kurzfilm über die drei Preisträgerinnen und Preisträger veröffentlicht: Bundesteilhabepreis 2020.

Was bekommen die Preisträger?

Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz).

Als Preisträger/in können Sie die Auszeichnung werbewirksam nutzen.

Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet. Ihr Gute-Praxis-Beispiel oder Modellprojekt kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung zum Thema „Barrierefrei reisen in Deutschland“ mit anderen Fachleuten und Akteuren.

Wer konnte sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2020 waren Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich „Barrierefrei reisen“ in Deutschland. Dies bezieht sich insbesondere auf:

  • Destinationen
  • touristische Leistungserbringer
  • Verbände und Vereine
  • Reisevermittler und -veranstalter
  • Anbieter von digitalen Lösungen
  • Management- und Marketingorganisationen
  • Kommunen und Regionen

Gesucht wurden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte oder Angebote, die einen inklusiven Sozialraum, auch in Zeiten der COVID-19-bedingten Reise- und Kontaktbeschränkungen erfahrbar machen und zur Nachahmung anregen.

Wer entschied über die Preisvergabe?

Die Entscheidung über die Preisvergabe lag allein bei der Fachjury und wird im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben.

Für das Verfahren der Preisvergabe und Entscheidung der Fachjury des Bundesteilhabepreises 2020 ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Wer ist die Fachjury?

Die unabhängige Fachjury ist ein Expertenbeirat, dem mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglied der Fachjury.

Welche Bewertungskriterien gab es?

Hier finden Sie die Hauptkriterien, nach denen Ihre Einreichungen bewertet wurden.

Warum wird ein Preis zum inklusiven Sozialraum ausgelobt?

Eine inklusive Sozialraumgestaltung ist Grundlage für Selbstbestimmung sowie die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehören neben einer barrierefreien Wohnung auch das Wohnumfeld sowie Einrichtungen für Arbeit, Wirtschaft und Handel, Kultur und Bildung, Versorgung, Gesundheit und Freizeit, die für das tägliche Leben und die Daseinsvorsorge wichtig sind.
Neben dem Bund und den Ländern sind vor allem auch die Kommunen und Regionen gefordert, die Gestaltung inklusiver Sozialräume voranzubringen. Bundesweit besteht daher die Notwendigkeit vernetzter Strukturen.

Was ist ein inklusiver Sozialraum?

Ein inklusiver Sozialraum zeichnet sich dadurch aus, dass alle Menschen – mit oder ohne Behinderungen – ihn gleichberechtigt nutzen können und so gleiche Teilhabechancen haben. Inklusive Sozialräume sind gleichermaßen individuelle Lebensräume und zugleich strategische Handlungsräume mit inklusiver Zielrichtung: Alle Angebote Schritt für Schritt so zu gestalten, dass sie für alle Menschen (universell) zugänglich sind. Für den inklusiven Sozialraum ist die Barrierefreiheit eines der wesentlichen Merkmale und Voraussetzung, aber es erfordert dazu noch wesentlich mehr. Wichtige Merkmale eines inklusiven Sozialraumes sind darüber hinaus:

  • Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung
  • Begegnungs-, Netzwerk-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
  • Partizipation an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen
  • volle Teilhabe von Anfang an
  • eine Haltung, die alle einbezieht und niemanden ausschließt
  • Wertschätzung von Vielfalt und umfassende Teilhabe

Haben Sie weitere Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 / 2593678-0
Telefax: 030 / 2593678-700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de