Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Menschen mit Behinderungen wird strukturell die Freizügigkeit verwehrt

Datum 04.05.2021

Im Zusammenhang mit dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai wurde Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle, zum Thema Barrierefreiheit interviewt. Dabei hob er positiv hervor, dass mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erstmals auch Private und nicht nur öffentliche Stellen in die Pflicht genommen werden. Das sei gut, reiche aber bei weitem nicht aus.

Seine Ansicht verdeutlichte er an einem Beispiel. Laut einer Studie des Bundesinnenministeriums aus dem vergangenen Jahr müssten neben der ohnehin schon hohen Bautätigkeit in Deutschland jährlich weitere 179.000 barrierefreie Wohnungen errichtet werden, um wenigstens rechnerisch bis 2030 den Bedarf zu decken. Ohne entsprechende Maßnahmen würden Teilhabeeinschränkungen für Menschen mit Behinderungen noch lange fortbestehen. Letztlich würde ihnen dadurch sogar strukturell die Freizügigkeit verwehrt. Hier sei die Politik in der kommenden Legislaturperiode gefragt.

Das gesamte Interview im Rahmen der Kampagne für ein gutes Barrierefreiheitsrecht können Sie hier nachlesen:

barrierefreiheitsgesetz.org: "Wir doktern seit 2002 an der Barrierefreiheit rum" - Interview mit Dr. Volker Sieger