Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Bereich Presse und Service

Presse und Service

In diesem Bereich finden Sie unseren Newsletter, unsere Veröffentlichungen und Veranstaltungstermine, FAQ zur Barrierefreiheit und den Pressekontakt. Wir freuen uns auch über Lob und Kritik.

Fragen und Antworten:
Barrierefreiheit allgemein

Wie kann ich die Anforderungen der Barrierefreiheit bei der Anschaffung einer neuen Software berücksichtigen?

Um Barrierefreiheit bei der Anschaffung zu berücksichtigen, sollten Sie die Anforderungen möglichst konkret beschreiben. Standards für die Beschaffung von barrierefreien Produkten und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie legt die Europäische Norm EN 301 549 fest. Für Web-basierte Anwendungen verweist die Norm auf die "Web Content Accessibility Guidelines". Die europäischen Standardisierungsinstitutionen stellen zur Anwendung der Norm auch verschiedene Online-Werkzeuge zur Verfügung. Informationen zur WCAG finden Sie unter "Praxishilfen" im Untermenüpunkt Informationstechnik.

Standards unter anderem zur Softwareentwicklung setzen für ihren Bereich auch Unternehmen. Einige von ihnen veröffentlichen diese auch, zum Beispiel Apple Inc., IBM, Microsoft und SAP.

Wie finde ich eine Dolmetscherin für Deutsche Gebärdensprache oder einen Schriftdolmetscher?

Wir wollen und dürfen Ihnen keine Personen empfehlen. Der Markt für Schriftdolmetscher/-innen und Dolmetscher/-innen für Deutsche Gebärdensprache ist frei. Wichtig ist, dass Sie sich möglichst schnell um geeignete Personen kümmern, da es insbesondere zu wenig Dolmetscher/-innen für Deutsche Gebärdensprache gibt. Häufig werden Sie bei einer frühzeitigen Buchung kostenfreie Stornierungsfristen vereinbaren können.

Wie kann ich einen Bescheid in Leichter Sprache erstellen?

Sie sollten einen Bescheid aus Gründen der Rechtssicherheit nicht in Leichter Sprache erstellen. Es kann sich aber empfehlen, diesen in Leichter Sprache zu erläutern. Seit dem Jahr 2018 ist die Bundesverwaltung gegenüber Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Bescheide in Leichter Sprache zu erläutern.

Einen Leitfaden für barrierefreie Bescheide (PDF, nicht barrierefrei), der ebenfalls dieser Unterscheidung zwischen Original-Bescheid und Erläuterung in einfacher oder Leichter Sprache folgt, hat die Stadt Wiesbaden für ihren Zuständigkeitsbereich erstellt.

Weitere Informationen zur Leichten Sprache finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich "Praxishilfen": Leichte Sprache.

Gibt es eine Muster-Zielvereinbarung, die ich als Vorlage verwenden kann?

Gute Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zeichnen sich dadurch aus, dass sie Maßnahmen zur Barrierefreiheit konkret beschreiben, soweit sich diese nicht ohnehin schon aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben. Außerdem sollten sie die weitere Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen oder der Organisation einerseits und dem Behindertenverband andererseits festlegen.

Empfehlenswerte Formulierungen finden Sie zum Beispiel in der Rahmen-Zielvereinbarung zum barrierefreien Naturerleben in den Naturparken in Deutschland und der Zielvereinbarung über Barrierefreie Dienstleistungen des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg und seiner Mitgliedssparkassen. Bei beiden Vereinbarungen handelt es sich um Rahmen-Vereinbarungen, bei denen die Mitglieder der vertragsschließenden Verbände der Zielvereinbarung beitreten können. Solche Rahmen-Zielvereinbarungen vermindern den Verhandlungsaufwand und sorgen für gleichartige Lebensverhältnisse.

Gute Zielvereinbarungen zur barrierefreien Gestaltung von Einkaufsläden sind in Rheinland-Pfalz und im Saarland abgeschlossen worden, zuletzt mit der GLOBUS-Betriebsstätte Bobenheim-Roxheim. Die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Behinderter Rheinland-Pfalz e. V., die diese Verhandlungen in Rheinland-Pfalz federführend begleitete, hat einen Leitfaden zum Abschluss einer Zielvereinbarung herausgegeben.