Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Bereich InitiativeSozialraumInklusiv

Inklusiver Sozialraum

Für mehr Barrierefreiheit in Kommunen und Regionen

Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten rund um den Bundesteilhabepreis 2019.

Wer konnte sich bewerben?

Das Bewerbungsverfahren lief bis zum 31. Juli 2019. Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2019 waren alle Akteure mit Bezug zum öffentlichen und privaten Nahverkehr, insbesondere Verkehrsdienstleister, Verkehrsträger, Verkehrsplanende, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen, die mit Gute-Praxis-Beispielen oder Modellprojekten einen inklusiven Sozialraum erfahrbar machen und zur Nachahmung anregen.

Womit konnte man sich bewerben?

Eingereicht werden konnten Gute-Praxis-Beispiele oder Modellprojekte für inklusive Mobilität in kommunalen und/oder regionalen Verkehrsräumen bzw. Verkehrssystemen wie z. B.:

  • Verkehrsangebote
  • Dienstleistungsangebote
  • Informations- und Kommunikationslösungen
  • Nahverkehrspläne und andere reale Planungen
  • unterstützende politische Strategien
  • andere, bereits erfolgte Umsetzungen

Was waren die Bewertungskriterien?

Nachfolgend finden Sie die Kriterien, nach denen Einreichungen bewertet wurden.

Die Bewertungskriterien berücksichtigten sowohl bei realisierten als auch bei geplanten Vorhaben die Qualität und Quantität für möglichst alle Menschen mit Behinderung in Bezug auf Betrieb, Information, Infrastruktur, Verkehrsmittel, Verknüpfungspunkten und Partizipation. Die wichtigsten Leitfragen waren:

  • Ist das Projekt qualitativ und quantitativ so angelegt, dass es für möglichst alle Menschen mit Behinderung eine lückenlose Mobilität gewährleistet?
  • Wie gut ist die Verknüpfung zwischen öffentlichem Raum, öffentlichem Verkehr, Individualverkehr, Fahrzeugen und besonderen Hilfsdiensten?
  • Wie ist die Kontinuität der Qualität und Quantität gesichert?
  • Ist das Gute-Praxis-Beispiel oder Modellprojekt übertragbar auf andere Kommunen und/oder ländliche Räume?
  • Wie vorbildlich ist das Gute-Praxis-Beispiel oder Modellprojekt in Bezug
    auf die Partizipation der Menschen mit Behinderung und/oder deren Betroffenenverbände an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen?
  • Welche Innovation leistet das Gute-Praxis-Beispiel oder Modellprojekt?