Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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In diesem Bereich finden Sie unser gesammeltes Fachwissen zum Thema Barrierefreiheit. Wir erläutern die einzelnen Themen, geben Praxishilfen und nennen die gesetzlichen Vorgaben.

Barrierefreie Apps

Auch die Apps von öffentlichen Stellen des Bundes müssen dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nach barrierefrei sein (§ 12a BITV 2.0). Apps sollen von allen Menschen mit Behinderungen genutzt werden können.

Technische Unterschiede

Apps kann man plattformbasiert entwickeln, z.B. für Android oder iOS, aber auch als Web-App mit HTML5 erstellen. Web-Apps funktionieren auf mehreren mobilen Betriebssystemen, sind einfacher zu programmieren und flexibler. Plattformbasierte Apps funktionieren immer nur auf dem einen Betriebssystem.

Barrierefreiheit umsetzen

Die Barrierefreiheit fängt bei der Gestaltung an: gute Kontraste, veränderbare Schriftgrößen und die Wahl einer gut lesbaren Schriftart gehören dazu. Auch eine Sprachausgabe muss möglich sein und daher bei der Entwicklung berücksichtigt werden.

Wenn Apps nach den Regeln des Universellen Designs gestaltet sind, können sie nicht nur von Menschen mit Behinderungen, sondern z.B. auch von älteren Menschen besser genutzt werden.

Apps für Behörden

Behörden müssen nicht nur Internetseiten, sondern auch Apps barrierefrei gestalten. Auf Bundesebene und in den meisten Bundesländern gibt es hierfür Behindertengleichstellungsgesetze, in denen die Barrierefreie Informationstechnik entweder direkt oder mit Hilfe einer Verordnung (Bund: BITV 2.0) geregelt ist.

Da die Usability und technischen Möglichkeiten von Apps häufig besser sind als auf den entsprechenden Internetseiten, stellen Apps eine wichtige Ergänzung zum Service-Angebot der Behörden dar.

Handreichung gibt praktische Tipps

Im Rahmen des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik (nach § 5 BITV 2.0) hat die Arbeitsgruppe „Mobile Anwendungen“ eine Handreichung erstellt. Diese führt in das Thema barrierefreie mobile Apps ein und beschreibt die technischen Standards. Auch werden die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Nutzender, die sich je nach Einschränkung unterscheiden, erklärt und die möglichen Prüfverfahren miteinander verglichen.
Zielgruppe der Handreichung sind Designende, Entwickelnde und Testende von mobilen Apps, ebenso Personen aus dem Projektmanagement, Qualitätsbeauftragte oder Beauftragte für Barrierefreiheit. Die Handreichung finden Sie hier online:
https://handreichungen.bfit-bund.de/ag03/

Weitere Informationen zur Gestaltung barrierefreier Apps finden Sie über die nachfolge Linkliste.