Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2023/2024)

Regelungsgegenstand:
Städtebauförderung
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Öffentlicher Raum, Gebäude, Wohnungen
Zuständiges Bundesressort:
Bauen, Inneres
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
Artikel 4 Satz 1 Spiegelstrich 8 Artikel 6 Abs. 3 Spiegelstrich 4 Artikel 7 Abs. 3 Spiegelstrich 7
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A