Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG)

Regelungsgegenstand:
Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
28. Juni 2021
Themengebiete (Auswahl):
Informationstechnik
Zuständiges Bundesressort:
Inneres
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 3 Abs. 1
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 3 Ziel des Portalverbundes; Nutzerkonten (1) Der Portalverbund stellt sicher, dass Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen dieser Verwaltungsträger erhalten.
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Zielvereinbarungen im Sinne des § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes; Rechtsverordnung von BMJV + BMDV hinsichtlich Beträge
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A