Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Regelungsgegenstand:
Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie der Soldatinnen und Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
28. Juni 2021
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Mobilität
Zuständiges Bundesressort:
Justiz, Inneres
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 4 Abs. 3
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 4 Abs. 3: Dienstreisenden, denen für Bahnfahrten die Kosten der niedrigsten Beförderungsklasse zu erstatten wären, werden bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 die Kosten der nächsthöheren Klasse erstattet.
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A