Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

Regelungsgegenstand:
Regelung zum Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
31. August 2015
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Mobilität
Zuständiges Bundesressort:
Verkehr, Bau, Stadtentwicklung
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 34
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 34 Sitzplätze für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen Der Unternehmer hat Sitzplätze für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern vorzusehen. Diese Sitzplätze sind durch das Sinnbild nach Anlage 5 an gut sichtbarer Stelle kenntlich zu machen.
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A