Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Bundeskindergeldgesetz

Regelungsgegenstand:
Regelung zum Kindergeld
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
22. November 2021
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Gesundheit
Zuständiges Bundesressort:
Familie, Jugend
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 2 Abs. 2 Nr. 3
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 2 Abs. 2 Nr. 3: Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A