Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Regelungsgegenstand:
Berufsbildung behinderter Menschen
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
16. August 2023
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Bildung
Zuständiges Bundesressort:
Arbeit, Soziales
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§§ 64 - 67 § 95
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Verordnung nach § 3 Abs. 2 BFSG Verordnung nach § 13 Abs. 3 BFSG Verordnung nach § 17 Abs. 6 BFSG § 13 Abs. 2 S. 2 BGG (Beratungsangebot der Bundesfachstelle) SGB IX
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
VG Gießen, Urteil vom 19.11.2019 - 8 K 3432/17.GI: "Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs im Rahmen der Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin in Form einer persönlichen Assistenz, die die Prüfungsfragen in die sogenannte "Einfache Sprache" überträgt und dem Prüfling Unterstützung bei der Formulierungen der Antworten auf diese Fragen gibt, ist unzulässig, da hierdurch der wahre Leistungsstand eines Prüflings nicht ermittelbar ist."