Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)

Regelungsgegenstand:
Betriebserlaubnis Apotheke, Verordnungsermächtigung
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
27. September 2021
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Gesundheit
Zuständiges Bundesressort:
Gesundheit
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 2 Abs. 1 Nr. 4
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 2 Abs. 1 Nr. 4: Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller (...) 4.die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit besitzt; dies ist nicht der Fall, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Antragstellers in bezug auf das Betreiben einer Apotheke dartun, insbesondere wenn strafrechtliche oder schwere sittliche Verfehlungen vorliegen, die ihn für die Leitung einer Apotheke ungeeignet erscheinen lassen, oder wenn er sich durch gröbliche oder beharrliche Zuwiderhandlung gegen dieses Gesetz, die auf Grund dieses Gesetzes erlassene Apothekenbetriebsordnung oder die für die Herstellung von Arzneimitteln und den Verkehr mit diesen erlassenen Rechtsvorschriften als unzuverlässig erwiesen hat; (...)
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Apothekenbetriebsordnung
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A