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Regelungsgegenstand:
Dieses Gesetz dient der Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Wahrung der Interessen der Verbraucher im Eisenbahnmarkt. Dieses Gesetz dient ferner der Umsetzung oder der Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union im Bereich des Eisenbahnrechts, soweit diese Rechtsakte Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen.
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
26. Juli 2023
Themengebiete (Auswahl):
Mobilität
Zuständiges Bundesressort:
Verkehr
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 10a
§ 12b
§ 12c
§ 18 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3
§ 40
Link zum Gesetzestext:
Link zur PDF-Datei:
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A