Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Wir unterstützen die unter das Behindertengleichstellungsgesetz fallenden Behörden mit Informationen und Empfehlungen und beraten nach Kapazitäten auch Unternehmen, Verbände und gesellschaftliche Organisationen.

Fünftes Netzwerktreffen zur digitalen Barrierefreiheit

Datum 18.04.2024

Das fünfte Netzwerktreffen digitale Barrierefreiheit, zu dem die Bundesfachstelle Barrierefreiheit Behörden des Bundes einlädt, fand am 10. April statt. Diesmal gab es zwei Schwerpunktthemen: die Barrierefreiheit im ITZBund und das barrierefreie Posten in Social Media. Über 130 Mitarbeitende von Bundesbehörden nahmen an der Online-Veranstaltung teil.

Thema 1: Barrierefreiheit im ITZBund

Als erste Referierende des Tages berichtete Ursula Rohmann, Beauftragte für Barrierefreiheit und Leiterin der Koordinierenden Stelle Barrierefreiheit im Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund). Ihr Vortrag hatte den Titel "#Barrierefreiheit im #ITZBund - Gemeinsam zur digitalen Teilhabe". Das ITZBund hat u.a. die Aufgabe, die öffentlichen Stellen des Bundes bei der technischen Umsetzung der IT-Barrierefreiheit zu beraten und zu unterstützen (nach § 6 BITV 2.0). Neben der Bearbeitung der direkten Anfragen von Bundesbehörden, die an das ITZBund gerichtet werden, stellt das ITZBund verschiedene konkrete Hilfen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit öffentlich zur Verfügung. So hat die Behörde gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und der Landesbeauftragten des Landes Hessen für barrierefreie IT das Portal „IT-Barrierefreiheit“ (www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de) erstellt. Das Portal bietet praktische Leitfäden und Werkzeuge zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Beispielsweise ist der „Standardanforderungskatalog“ ein Werkzeug, mit dem sich Nutzerinnen und Nutzer eine Liste von Anforderungen für eine spezifische IT-Lösung erstellen lassen können.

Außerdem hat das ITZBund einen „Barrierefreiheits-Navigator Bund“ erstellt (abrufbar im nicht-öffentlichen Social Intranet des Bundes). In dieser Handreichung wird dargestellt, wer in einem Softwareprojekt zu welchem Zeitpunkt was machen muss, damit Barrierefreiheit bei einer neuen IT-Lösung von Anfang an berücksichtigt wird. Projektleitungen können sich an diesem Navigator orientieren und finden hilfreiche Links, Templates und Ansprechpartner in allen Phasen eines IT-Projekts. Dieser im ITZBund etablierte Barrierefreiheits-Navigator kann als Template heruntergeladen und von jeder Behörde an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Als weiteres Thema stellte Ursula Rohmann die als Open Source Software verfügbare Webkomponenten-Bibliothek KoliBri vor. KoliBri steht für "Komponentenbibliothek für die Barrierefreiheit“ und ist im ITZBund entwickelt worden. Die Bibliothek steht allen Behörden und auch Unternehmen auf dem Portal Github zur Wiederverwendung und Weiterentwicklung zur Verfügung (https://public-ui.github.io). Diese barrierefreien Oberflächen-Komponenten eignen sich für die Erstellung von Web-Anwendungen. Das System hat verschiedene Vorteile: Es ist individuell anpassbar (Design) und universell im Web einsetzbar – und die Barrierefreiheit ist gleich inklusive. Dadurch werden Aufwände beim Design, bei der Implementierung und im Barrierefreiheitstest gespart.

Auch Barrierefreiheitsanforderungen in der Vergabe sind ein Thema beim ITZBund. So werden dort zurzeit Standards zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit für alle relevanten Beschaffungstypen erarbeitet.

Thema 2: Social Media barrierefrei gestalten

Im zweiten Vortrag des Treffens ging es um das Thema "Social Media barrierefrei – Einfache Tipps für die Praxis". Denn für öffentliche Stellen des Bundes gibt es auch die Verpflichtung, ihre Social-Media-Kanäle (soweit möglich) barrierefrei zu gestalten. Dies ergibt sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) § 12a Absatz 8.

Susanne Böhmig, Vorstandsvorsitzende der Stiftung barrierefrei kommunizieren!, benannte in ihrem Vortrag zunächst die verschiedenen Zielgruppen von barrierefreien Sozialen Medien und ihre Bedarfe. So sind für blinde und stark sehbehinderte Menschen Alternativtexte bei Bildern und Grafiken erforderlich. Auch bei der Gestaltung von Links und Hashtags gibt es bestimmte Dinge zu beachten. Emojis sollten wie Hashtags nur sparsam verwendet werden. Schwerhörige Menschen und gehörlose Menschen benötigen Untertitel bei Videos, außerdem sollten für Menschen, deren Muttersprache Gebärdensprache ist, Videos in Gebärdensprache angeboten werden.

Zu Alternativtexten führte Frau Böhmig aus, wie diese am besten gestaltet sein sollten: „So kurz wie möglich, so ausführlich wie nötig.” Sie seien aber auch abhängig vom Kontext, erläuterte Frau Böhmig. Anschließend stellte sie vor, wie die Alternativtexte bei Facebook, Instagram, LinkedIn und X/Twitter hinterlegt werden – jeweils unterschieden nach der Desktop-Variante und der App. Bei Facebook und Instagram werden bereits Alternativtexte automatisch erstellt und hinterlegt. Diese sollten jedoch immer korrigiert werden, da sie in der Regel nicht das aussagen, was man ausdrücken möchte.

Bei der Bild- und Grafik-Gestaltung müssen öffentliche Stellen des Bundes auch in Social Media auf Kontrastvorgaben aus der BITV 2.0 achten. Dies und die Leserlichkeit von Texten auf Bildern ist bei der Erstellung zu berücksichtigen.

Auch bei Untertiteln ist grafisch Einiges zu beachten für die Barrierefreiheit: bei der Farbe, der Schrift, der Anordnung (2-zeilig) und der Standzeit. Zudem sollten nach Möglichkeit sogenannte Closed Captions verwendet werden – also Untertitel, die man nach Bedarf an- oder abschalten kann.

Nicht zuletzt ist auch die Sprache ein Thema beim barrierefreien Posten. So sollte bei den Texten auf Verständlichkeit geachtet werden. Für die Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern (Bildschirm-Vorlese-Software) sollte man zu viele Abkürzungen, Rechtschreibfehler, Fremdwörter sowie schwierige Begriffe vermeiden.

Netzwerk digitale Barrierefreiheit

Seit Sommer 2022 veranstaltet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit zweimal jährlich Netzwerktreffen zur digitalen Barrierefreiheit für Behörden des Bundes. Ziel ist der Austausch und die Vernetzung für die Umsetzerinnen und Umsetzer von digitaler Barrierefreiheit in den Behörden. Aktuell sind 170 Mitarbeitende von Bundesbehörden Teil des Netzwerks.

Sie möchten auch teilnehmen?

Wenn Sie in einer Bundesbehörde zum Thema digitale Barrierefreiheit arbeiten und Interesse haben, ebenfalls künftig am Netzwerktreffen teilzunehmen, melden Sie sich bitte bei der Bundesfachstelle:
bundesfachstelle-barrierefreiheit@kbs.de

Weitere Informationen zum Netzwerk finden Sie hier: Netzwerk digitale Barrierefreiheit

Das nächste Netzwerktreffen ist für Herbst 2024 geplant.