Neues Schwerpunktthema: der „European Accessibility Act“
Datum 07.02.2020
Am 28. Juni 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sogenannte „European Accessibility Act (EAA)“, in Kraft. Doch wie ist er zu verstehen? Was muss künftig barrierefrei gestaltet werden?
Online-Handel, Hardware und Betriebssysteme, Geldautomaten, E-Books - der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet zur Barrierefreiheit von vielen Produkten. Welche Verpflichtungen es in Deutschland genau geben wird, regelt aber erst künftig das deutsche Gesetz.
In unserem neuen Themen-Spezial vertiefen wir das Thema. In einer ersten zusammenfassende Einschätzung lesen Sie, welche Produkte und Dienstleistungen von der Richtlinie betroffen sind und insofern künftig barrierefrei zu gestalten sind.
Zum Themen-Spezial: European Accessibility Act (EAA)