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Aktuelle Meldungen

Hier informieren wir Sie über Neuigkeiten aus dem Bereich der Barrierefreiheit sowie aus der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Zwölftes Netzwerktreffen zur digitalen Barrierefreiheit – Thema Vergabe von IT-Lösungen

Datum 03.08.2026

Die Vergabe von IT-Lösungen war das Thema des zwölften Netzwerktreffens digitale Barrierefreiheit. Der einstündige Termin, zu dem die Bundesfachstelle Bundesbehörden eingeladen hatte, fand am 23. Juli statt. Über 95 Mitarbeitende von Bundesbehörden nahmen an dem Online-Treffen teil.

Das neue, einstündige Format, das es jetzt für besondere Spezialthemen gibt, wurde von den Mitgliedern des Netzwerks gut angenommen.

Barrierefreiheit in Vergabeverfahren – Best Practice im ITZBund

Als erste referierte Ursula Rohmann, Leiterin der Koordinierenden Stelle Barrierefreiheit im ITZBund. Sie stellte zunächst dar, wann und wo IT-Barrierefreiheit hergestellt wird. Im Entwicklungsprozess bei Software, Websites oder mobilen Apps ist dies beim Design und bei der Codierung/Programmierung der Fall.

Bezüglich der Vergabe ist zu unterscheiden, ob es sich um den Einkauf einer Fertig-Software handelt oder die Leistung einer Software-Entwicklung ausgeschrieben werden soll. Während bei letzterem die Software als Leistung erstellt wird und vollständige Barrierefreiheit möglich und einforderbar ist, ist bei einer Fertig-Software der Softwareentwicklungsprozess bereits abgeschlossen. Auf dem freien Markt werden vollständig barrierefreie IT-Lösungen bislang nur in Ausnahmefällen angeboten. Die BITV-Konformität kann nur herstellerseitig über meist kosten- und zeitintensive Nachbesserung erzeugt werden.

Für die Vergabe einer Software-Entwicklungsleistung gibt es praktische Tipps und Hinweise in der Handreichung der BFIT-Bund „Textbausteine Vergabe Softwareentwicklung“. Diese Handreichung wurde auch in einem Webinar vorgestellt, das als Video online abrufbar ist: Webinar Textbausteine (mit Praxisbeispiel ab Minute 23).

Die Barrierefreiheit müsse mit verschiedenen Anforderungen in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden, erklärte Rohmann. Dafür seien mehrere Leistungskriterien bei der Vergabe einer Softwareentwicklungsleistung zu berücksichtigen. Beispielsweise müsse nicht nur die IT-Lösung selbst barrierefrei sein, sondern auch die Dokumente, die eine Software erstellt. Vorgegeben werden kann auch, dass eine barrierefreie Oberflächenbibliothek zu verwenden ist, zum Beispiel die Komponentenbibliothek KoliBri des ITZBund, die als Open-Source-Software bereitgestellt wird.

Auch die Vorgabe, dass die Barrierefreiheit bereits während der Entwicklung zu überprüfen ist und zudem ein Barrierefreiheitstest zum Abschluss vorzulegen ist, ist sinnvoll.

Bei der Vergabe einer Fertig-Software ist zunächst eine Markterkundung durch Internetrecherche, Bieterbefragung etc. durchzuführen. Je nach Ergebnis ist die Ausschreibung zu gestalten:

Wenn ein barrierefreies Angebot vorhanden ist, kann und muss die Barrierefreiheit als Ausschluss-Kriterium (A-Kriterium) festgelegt werden.

Ist aber kein barrierefreies Angebot vorhanden, was die Regel sein dürfte, sollte die Barrierefreiheit als Bewertungs-Kriterium (B-Kriterium) aufgenommen werden.

Hilfreich für die Ausschreibung sei der Standardanforderungskatalog, der auf dem Portal IT-Barrierefreiheit abrufbar ist. Hiermit können sich Nutzer eine passgenaue Liste aller für die spezifische IT-Lösung relevanten Anforderungen erstellen.

Bei Ausschreibungen des ITZBund muss der Bieter bei der Angebotsabgabe den Erfüllungsgrad zu jeder einzelnen Anforderung angeben, berichtet Rohmann. Bei Nicht-Erfüllung muss der Bieter den Zeitpunkt benennen, bis wann die Barrierefreiheit hergestellt sein wird. Diese Zusage wird Vertragsbestandteil.

Der Erfüllungsgrad der Barrierefreiheit geht somit in die Bewertung des Angebots ein. Gleichzeitig verpflichtet sich der Bieter, die Software nachzubessern. Das ITZBund hat dafür eine konfigurierbare Excel-Tabelle erstellt, die individuell auf jedes Vergabeverfahren anpassbar ist.

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Barrierefreiheitsbeauftragten und Vergabestelle ist ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Berücksichtigung der Barrierefreiheit in allen relevanten Vergabeverfahren, betonte die Referentin. Weiterhin können Projektleiter im ITZBund sich in einem sogenannten Barrierefreiheits-Navigator informieren, was in welcher Projektphase zu beachten ist. Ein Template dieses Navigators gibt es unter folgendem Link und kann auf die individuellen Gegebenheiten in den Behörden angepasst werden: Barrierefreiheits-Navigator.

BMDS: Vergabebaustein Barrierefreiheit für die Beschaffung von IT-Lösungen

Die zweite Referentin des Tages war Hannah Eberhard vom Referat DG II 1 - Grundsatz, Budget D-Stack beim BMDS (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung). Sie stellte den Vergabebaustein aus dem Portal IT-Barrierefreiheit vor: Vergabebaustein

Dieser Vergabebaustein sei eine Hilfestellung, um die Barrierefreiheitsanforderungen bei der Beschaffung von IT-Lösungen in den Vergabeunterlagen abzubilden, erklärte Eberhard. Er stelle jedoch keine Universallösung für alle Vergabeverfahren dar. Es müsse individuell, also je nach Besonderheiten des IT-Projekts, geprüft werden, welche der Textbausteine in die Vergabeunterlagen übernommen werden. Dabei sei stets eine enge Abstimmung mit der zuständigen Beschaffungsstelle erforderlich.

Laut Eberhard gibt es die Herausforderung, dass am Markt oftmals keine barrierefreie Fertig-Software vorhanden ist.

Als Lösung empfiehlt sie, im Rahmen der Vergabe einerseits eine Transparenz über die Anforderungen zu schaffen. Andererseits sollte ein Zeitplan von Bietern eingeholt werden, bis wann diese vollständige Barrierefreiheit herstellen können. Dieser sogenannte Entwicklungspfad kann mit in die Bewertung eines Angebots einfließen.

Um Barrierefreiheit in den Vergabeunterlagen bei der Leistungsbeschreibung zu verankern, empfehlen sich die folgenden drei Schritte:

  • Allgemeine Textbausteine aus dem Vergabebaustein aufnehmen
  • Produktspezifische Anforderungen mit Hilfe des Standard-Anforderungskatalogs ergänzen
  • Projekt-Spezifika berücksichtigen

Die allgemeinen Textbausteine zur Barrierefreiheit sind generell für alle Vergabeverfahren zu verwenden. Weitere Textpassagen können je nach Marktangebot und je nach Art der Software (Standard-Software oder zu entwickelnde Software) ergänzt werden.

Mit dem Standardanforderungskatalog lassen sich produktspezifische Barrierefreiheitsanforderungen ermitteln. Wer also beispielsweise wissen möchte, welche Anforderungen der Barrierefreiheit es an eine Website gibt, kann dies über den Katalog herausfinden.

Der Standard-Anforderungskatalog ist ein Werkzeug, das die Identifikation und Umsetzung von Anforderungen an die Barrierefreiheit erleichtern soll.

Zuletzt ist noch zu klären, ob es Projekt-Spezifika gibt, die zu berücksichtigen wären. Wenn für das geplante Projekt spezifische Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt sein müssen, die in der Ausschreibung anzugeben sind.

Je nach der Angebotslage auf dem Markt ist das Vergabeverfahren unterschiedlich zu gestalten. So können die produktspezifischen Barrierefreiheitsanforderungen unterschiedlich verankert werden:

  • als Ausschlusskriterien (A-Kriterien), da gesetzlich verpflichtend
  • als Bewertungskriterien (B-Kriterien), sofern am Markt keine barrierefreien IT-Produkte verfügbar sind

Wichtig sei es, die Gestaltung des Vergabeverfahrens stets zwischen den IT-Projektverantwortlichen und der Beschaffungsstelle abzustimmen, betonte die Referentin.

Bei den A-Kriterien sind alle potenziell anwendbaren Anforderungen in die Leistungsbeschreibung bzw. in den Kriterienkatalog mit aufzunehmen (siehe auch Standardanforderungskatalog). Hierbei ist sicherzustellen, dass nur solche Kriterien aufgenommen werden, die für die anvisierte IT-Lösung auch anwendbar sind.

Bei den B-Kriterien ist ein Zeitplan für jedes Kriterium im Kriterienkatalog festzulegen. Darin ist anzugeben, innerhalb wie vieler Monate ab Vertragsschluss die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit umgesetzt sein wird.

Das Angebot wird dann u.a. nach dem Zeitplan bewertet. Eine Bewertungsskala ist im Vergabebaustein zu finden (in der PDF-Datei auf Seite 9).

Auch für die Durchführung von Barrierefreiheitstests gibt es einen Textbaustein in dem Vergabebaustein. Je nach Art der Software ist zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu testen:

Bei Standardsoftware (auch mit Anpassungen) ist ein Test vor Zuschlag erforderlich.

Bei Entwicklungssoftware (Individualsoftware) ist ein Barrierefreiheitstest vor dem Rollout zur Abnahme der IT-Lösung notwendig und in Vorbereitung hierauf sind bereits entwicklungsbegleitende Tests empfehlenswert. Denn sie sparen Kosten und Terminverschiebungen.

Netzwerk digitale Barrierefreiheit

Seit Sommer 2022 veranstaltet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit mindestens zweimal jährlich Netzwerktreffen zur digitalen Barrierefreiheit für Behörden des Bundes. Ziel ist der Austausch und die Vernetzung für die Umsetzerinnen und Umsetzer von digitaler Barrierefreiheit in den Behörden. Aktuell sind bereits über 240 Mitarbeitende von Bundesbehörden Teil des Netzwerks.

Sie möchten auch teilnehmen?

Wenn Sie in einer Bundesbehörde zum Thema digitale Barrierefreiheit arbeiten und Interesse haben, ebenfalls Mitglied im Netzwerk zu werden und an den Treffen teilzunehmen, melden Sie sich bitte bei der Bundesfachstelle:
bundesfachstelle-barrierefreiheit@kbs.de .

Weitere Informationen zum Netzwerk finden Sie hier: Netzwerk digitale Barrierefreiheit

Das nächste Netzwerktreffen in großer Runde wird am 17. November stattfinden, vorher gibt es noch einen Online-Workshop zu KoliBri (der Komponentenbibliothek für die Barrierefreiheit des ITZBund) am 18. September.