Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Hinweise zur Nutzung

Nachfolgend finden Sie ein paar Hinweise für die Navigation und zur Nutzung der Rechtssammlung.

Ein Hinweis vorab: Diese Rechtssammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Fehlende Gesetze oder Verordnungen können Sie uns gerne mitteilen. Die Sammlung wird regelmäßig aktualisiert und erweitert (Stand: Juli 2023).

Suche:

Sie können die Rechtssammlung entweder über die Volltextsuche durchsuchen oder Sie filtern nach Themengebiet oder zuständigem Bundesressort (eine Erläuterung dieser Begriffe lesen Sie unten).

Zudem finden Sie auf der Startseite der Rechtssammlung die vollständige Liste der Gesetze und Verordnungen (unterhalb der Liste der Themengebiete und Bundesressorts). Dort können Sie die einzelnen Gesetze direkt anklicken.

Navigation:

Wenn Sie über die Volltextsuche einen Begriff gesucht haben oder über die Filterfunktion nach Themengebiet oder Bundesressort gefiltert haben, gelangen Sie zur Ergebnisseite mit den passenden Treffern.

Bei der Volltextsuche erhalten Sie als Suchergebnisse alle Gesetze und Verordnungen, die den gesuchten Begriff enthalten.

Wenn Sie die Filterfunktion nutzen und ein Themengebiet oder ein Bundesressort ausgewählt haben, erhalten Sie als Suchergebnis alle Gesetze und Verordnungen, die das Themengebiet enthalten bzw. dem Bundesressort zugeordnet sind.

Wenn Sie anschließend wieder auf ein Themengebiet klicken oder auf ein Bundesressort, erhalten Sie als Treffer nicht die vollständige Ergebnisliste, sondern nur die Ergebnisse aus der eingeschränkten Trefferzahl, die Sie schon vorher ausgewählt hatten (durch die erste Filterfunktion).

Wenn Sie nach einer Filterung wieder zur Liste aller Gesetze und Verordnungen zurückkehren möchten, müssen Sie entweder den „Zurück“-Button des Browsers nutzen oder auf den Punkt „Alle Ergebnisse zeigen“ klicken (unter „Themengebiete“ bzw. unter „Zuständiges Bundesressort“).

Begriffe:

Zuständiges Bundesressort:

Hier wird jeweils das Ministerium, das für das Gesetz bzw. die Verordnung verantwortlich ist, genannt. Dabei ist das Bundesressort immer so benannt, wie das Ministerium zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzes gerade hieß. Dadurch gibt es beispielsweise sowohl den Begriff „Bau“ als auch „Bauen“. Wenn ein Ministerium mehrere Ressorts im Namen hat, wie zum Beispiel das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, werden die Begriffe „Arbeit“ und „Soziales“ beide genannt.

Themengebiete:

Den einzelnen Gesetzen und Verordnungen sind Themengebiete zugeordnet, die im Gesetz/der Verordnung enthalten sind. Diese Verschlagwortung ist u.U. nicht vollständig.

Noch Fragen?

Bei Fragen und Anmerkungen zur Rechtssammlung können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt.