Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung)

Regelungsgegenstand:
Personalausweisverordnung
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
03. Dezember 2020
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Gesundheit, Informationstechnik, Kommunikation
Zuständiges Bundesressort:
Inneres, Heimat
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§18 a PAuswV
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 18a Aufkleber mit Brailleschrift Auf Antrag des Ausweisinhabers wird durch die Personalausweisbehörde entweder bei Ausgabe des Personalausweises oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufkleber mit Brailleschrift nach Anhang 1a auf dem Personalausweis angebracht.
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A