Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung)
                Regelungsgegenstand:
            
            
         
        
                        Personalausweisverordnung
            
        
                Rechtsgebiet:
            
            
         
        
                        Öffentliches Recht
            
        
                Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
            
            
         
        
                30. Oktober 2023
            
        
                Europarechtliche Grundlage(n):
            
            
         
        
                        Nein
            
        
                Themengebiete (Auswahl):
            
            
         
        
                    Gesundheit, Informationstechnik, Kommunikation
            
        
                Zuständiges Bundesressort:
            
            
         
        
                    Inneres, Heimat
            
        
                Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
            
            
         
        
                        §18a PAuswV
            
        
                Wortlaut der Vorschrift(en):
            
            
         
        
                        § 18a Aufkleber mit Brailleschrift
Auf Antrag des Ausweisinhabers wird durch die Personalausweisbehörde entweder bei Ausgabe des Personalausweises oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufkleber mit Brailleschrift nach Anhang 1a auf dem Personalausweis angebracht.
            
        
                Link zum Gesetzestext:
            
            
        
                Link zur PDF-Datei:
            
            
        
                Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
            
            
         
        
                        Nein
            
        
                Gesetzeskommentierungen:
            
            
         
        
                        N/A
            
        
                Urteile:
            
            
         
        
                        N/A
            
        
