Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Bereich BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

In diesem Bereich informieren wir rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das Gesetz verpflichtet dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG ) - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die seit dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher seit dem 28. Juni 2025 erbracht werden.

Normen und Standards

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen wurden im Rahmen einer Rechtsverordnung geregelt, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeitet hat. Diese Rechtsverordnung wurde am 22. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (PDF)

Um die Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu erfüllen, sind verschiedene Normen und Standards anzuwenden. In der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) wird im § 3 Absatz 2 festgelegt, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit regelmäßig dazu Informationen veröffentlicht:

Normen und Standards

Beratung der Bundesfachstelle zum BFSG

Das BFSG-Team der Bundesfachstelle Barrierefreiheit beantwortet Ihre Fragen rund um das BFSG und digitale Barrierefreiheit. Im Rahmen der Beratung bieten wir seit Juli 2026 Webinare und Sprechstunden für Kleinstunternehmen an. Bitte beachten Sie, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit keine Rechtsberatung anbietet.

Beratungsangebote zum BFSG

Überwachung und Beschwerden

Zuständig für Verbraucherbeschwerden im Rahmen des BFSG ist  die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Diese überwacht als zuständige Marktüberwachungsstelle die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Mehr zu den Aufgaben der Marktüberwachungsstelle lesen Sie auf deren Website.

Website der Marktüberwachungsstelle der Länder

Webinar-Reihe "BFSG 2025"/E-Commerce

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat speziell für die Zielgruppe E-Commerce eine Webinar-Reihe zu Themen und Fragen rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) aufgezeichnet. Alle Webinare aus dieser Reihe, inklusive jeweils einem Handout mit weiterführenden Links, sind hier abrufbar:

Webinar-Reihe BFSG 2025

FAQ zum BFSG

Wir haben häufige Fragen und Antworten zum BFSG zusammengestellt:

FAQ zum BFSG

Zudem haben wir zu verschiedenen Unterthemen eigene FAQ erstellt. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert:

FAQ Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

FAQ Bankdienstleistungen

FAQ Versicherungen

FAQ Immobilien

FAQ Tourismus

FAQ E-Books

FAQ Informationen zur Barrierefreiheit (Dienstleistungen)

Als Hilfestellung für Unternehmen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leitlinien zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erstellt. Darin werden viele Fragen rund um das Gesetz beantwortet, beispielsweise ob man als Unternehmen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt oder was passieren kann, wenn man die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhält. Diese „Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes“ erläutern den Inhalt des Gesetzes anhand von praktischen Beispielen. Gerade auch für Kleinstunternehmen ist das Dokument eine wertvolle Hilfe. Zudem erklärt es, weshalb Barrierefreiheit für Unternehmen eine lohnende Investition sein kann.

Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (PDF)

Newsletter zum BFSG

Speziell für kleine und mittlere Unternehmen sowie Agenturen, die digitale Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen müssen oder freiwillig beispielsweise eine barrierefreie Website anbieten möchten, verschicken wir regelmäßig einen Newsletter. Darin informieren wir über die Verpflichtungen nach dem BFSG, geben praktische Tipps und berichten über Termine und Veranstaltungen rund um das Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist.

BFSG-Newsletter

Erklärfilm

In einem kurzen Video erklären wir den Inhalt des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Zum Film:

Video Barrierefreiheitsstärkungsgesetz