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Hier informieren wir Sie über Neuigkeiten aus dem Bereich der Barrierefreiheit sowie aus der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Finanzieller Zuschuss barrierefrei Umbauen neu gestartet

Datum 14.04.2026

Das KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ ist am 8. April 2026 neu gestartet. Das teilte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 7. April mit. Dieser finanzielle Zuschuss unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, ihren Wohnraum altersgerecht umzubauen.

Zeichnung von einem Grundriss, daneben zwei Hände, die darauf zeigen, und ein Taschenrechner Quelle: © KfW-Bildarchiv / photothek.net

Seit dem 8. April können private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter den KfW-Zuschuss zur Barrierereduzierung wieder beantragen. Mit dem Programm werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden gefördert, um Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren, wie z.B. der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Auch die Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen wird gefördert.

50 Millionen Euro stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Jahr 2026 für das KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ zur Verfügung.

Für einzelne Maßnahmen werden Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) erteilt. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Wichtig: Zeitpunkt der Antragstellung

Für die Beantragung der Förderung ist zu beachten, dass der Antrag vor Beginn der Vorhaben gestellt werden muss. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Weitere Informationen zum Investitionszuschuss

Den Förderungsantrag sowie weitere Informationen, u.a. zu den Fördervoraussetzungen und Konditionen, sind auf der Website der KfW zu finden:
KfW: Zuschuss Nr. 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“

Hinweis: Neben Zuschuss auch Kredit möglich

Neben dem Zuschuss gibt es von der KfW auch den Kredit „Altersgerecht Umbauen“. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf der Website der KfW:
KfW: Altersgerecht Umbauen - Kredit