Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Regelungsgegenstand:
Regelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und anderer Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
05. Oktober 2022
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Kommunikation, Informationstechnik
Zuständiges Bundesressort:
Justiz, Verbraucherschutz
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 14 Abs. 4a S. 1
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 14 Abs. 4a S. 1: Die Gerichtsakten werden ab dem 1. Januar 2026 elektronisch geführt. Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung die organisatorischen und dem Stand der Technik entsprechenden technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten einschließlich der einzuhaltenden Anforderungen der Barrierefreiheit.
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A