Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
                Regelungsgegenstand:
            
            
         
        
                        Regelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und anderer Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
            
        
                Rechtsgebiet:
            
            
         
        
                        Öffentliches Recht
            
        
                Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
            
            
         
        
                19. Juni 2023
            
        
                Europarechtliche Grundlage(n):
            
            
         
        
                        Nein
            
        
                Themengebiete (Auswahl):
            
            
         
        
                    Kommunikation, Informationstechnik
            
        
                Zuständiges Bundesressort:
            
            
         
        
                    Justiz, Verbraucherschutz
            
        
                Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
            
            
         
        
                        § 14 Abs. 4a S. 2
            
        
                Wortlaut der Vorschrift(en):
            
            
         
        
                        § 14 Abs. 4a S. 2:
Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung die organisatorischen und dem Stand der Technik entsprechenden technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten einschließlich der einzuhaltenden Anforderungen der Barrierefreiheit.
            
        
                Link zum Gesetzestext:
            
            
        
                Link zur PDF-Datei:
            
            
        
                Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
            
            
         
        
                        Nein
            
        
                Gesetzeskommentierungen:
            
            
         
        
                        N/A
            
        
                Urteile:
            
            
         
        
                        N/A
            
        
