Rückblick: Konferenz zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Datum 03.06.2022
Über 500 Interessierte nahmen gestern an der Konferenz "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Hintergründe, Umsetzung und Praxisbeispiele" teil, die in Berlin stattfand und live online übertragen wurde. Eingeladen zur hybriden Konferenz hatte die Bundesfachstelle Barrierefreiheit gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) und Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.).
Simone Miesner, stellvertretende Leiterin der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, begrüßte die Gäste in Berlin und an den Bildschirmen.
Mit insgesamt 14 Vorträgen bot die Konferenz den Teilnehmenden ein umfangreiches und auch inhaltlich abwechslungsreiches Programm. Die Vortragenden waren einerseits Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, andererseits auch aus der Verwaltung. Vor Ort in der Hauptstadtrepräsentanz der Deutsche Telekom nahmen 80 Personen an der Veranstaltung teil, online waren es über 400. Die Teilnehmenden kamen aus der Wirtschaft, der Normung und von öffentlichen Stellen und Verbänden. Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem Grußwort von Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, hielt zu Beginn der Konferenz das Grußwort.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Das Gesetz muss bis Juni 2025 umgesetzt werden – ab diesem Zeitpunkt müssen die im BFSG aufgeführten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu gehören beispielsweise Smartphones und Smart-TV, Bank- und Fahrkartenautomaten, E-Books sowie Online-Shops.
Das Gesetz und die entsprechenden Normen werden einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Barrierefreiheit leisten und damit unmittelbare Auswirkungen auf die insbesondere digitale Teilhabe aller Menschen haben.
Vor Ort waren 80 Teilnehmende, die die Vorträge aufmerksam verfolgten. (Foto: Bianca Lauper)
Inhalte der Konferenz
Wie die Umsetzung des Gesetzes funktioniert, dazu wurde in Vorträgen informiert. Es gab sowohl Impulsvorträge zur Implementierung des BFSG, zum aktuellen Forschungsstand und eine Einführung in relevante Normen. Auch die für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik wesentliche DIN EN 301 549 wurde erläutert. Daneben zeigten Rednerinnen und Redner aus Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen unter das BFSG fallen, verschiedene Praxisbeispiele.
Zudem erläuterte Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die Aufgaben der Bundesfachstelle Barrierefreiheit bei der Umsetzung des BFSG.
Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erhält die Bundesfachstelle Barrierefreiheit neue Aufgaben. Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, erläuterte sie in seinem Vortrag.
Rechtsverordnung zum BFSG bald öffentlich
Nadine Schütze, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Foto: Bianca Lauper)
Nadine Schütze vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Va1, kündigte in ihrem Vortrag an, dass die Rechtsverordnung zum BFSG bereits fertiggestellt ist und daher es nicht mehr lange bis zur Veröffentlichung dauert.
Neue Normen
Von links nach rechts: Klaus-Peter Wegge, Siemens AG, und Moderator Sven Niklas von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Klaus-Peter Wegge, Leiter des Accessibility Competence Center der Siemens AG, berichtete, dass es in nächster Zeit neue Normen zur Barrierefreiheit geben werde.
Das BMAS war mit drei Vertretern vor Ort: Nadine Schütze und Dr. Michael Maschke, Leiter des Referats Va1, sowie Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg (von links nach rechts). Rechts daneben saß Dr. Volker Sieger von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Aufzeichnung der Konferenz
Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet. Die Videos finden Sie hier:
Youtube-Kanal des DIN e.V.: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Konferenz am 2. Juni 2022