Angebot
Sie möchten Barrierefreiheit umsetzen? Wir helfen Ihnen dabei und verschaffen Ihnen einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
- Sie haben etwas vor – wir beraten Sie
- Unsere Leistungen im Überblick
- Unsere Leistungen – für wen?
- Beratung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Sie haben etwas vor – wir beraten Sie
Sie planen einen Umbau und wünschen eine Erstberatung zur baulichen Barrierefreiheit? Oder Sie benötigen Tipps für die barrierefreie Gestaltung Ihres Internetauftritts?
Wir unterstützen Sie dabei, Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken. Wir bringen unser Wissen durch fachlichen Input, prägnante Keynotes oder Impulse zu Spezialthemen ein.
Wir stellen Ihnen Informationen, Tipps und Empfehlungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an: Kontakt
Unsere Informationsangebote stehen allen kostenfrei zur Verfügung.
Unsere Leistungen im Überblick
- Zentrale Anlaufstelle und Erstberatung: Erstberatung
- Beratung und Unterstützung der Bundesbehörden bei der Bereitstellung von Kommunikationshilfen und bei der Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen: Beratung Verwaltungsverfahren
- Aufbau eines Netzwerkes: Vernetzung
- Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung unterstützender Informationen zur Herstellung von Barrierefreiheit: Wissensaufbau
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung eines Bewusstseins für Barrieren und Barrierefreiheit: Öffentlichkeitsarbeit
- Begleitung von Forschungsvorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit und zur Verbesserung der Datenlage: Forschungsbegleitung
- Unterstützung von Unternehmen und Behindertenverbänden bei Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit: Hilfe bei Zielvereinbarungen
Unsere Leistungen – für wen?
Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Stellen und Einrichtungen, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zur Barrierefreiheit verpflichtet sind.
Im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel beraten wir auch gesellschaftliche Organisationen, zum Beispiel Unternehmen, Verbände und Vereine, Kirchen, Parteien und Gewerkschaften. Kleinstunternehmen beraten wir zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (siehe unten).
Beispiele unserer Beratungsarbeit:
- § 8 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Erarbeitung einer Systematik zur Erfassung und zum Abbau baulicher Barrieren in Bestandsgebäuden des Bundes
- Bundesinitiative Barrierefreiheit: Beratung in verschiedenen Expertengremien
- Bundesteilhabepreis: Auslobung des Wettbewerbs im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Barrierefreier Wohnraum: fachliche Beratung für die Fachdialogreihe „Barrierefreies Wohnen“ 2025/26 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Bauliche Barrierefreiheit: Erstberatung im Rahmen eines Neubaus des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Barrierefreie Veranstaltungsplanung: Beratung bei der Planung des Bürgerfestes des Bundespräsidenten
Beratung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Gemäß § 15 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit Kleinstunternehmen eine (kostenlose) Beratung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an. Mehr zum Thema lesen Sie hier: BFSG.