Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG
Regelungsgegenstand:
Ablauf des behördlichen Verwaltungsverfahrens
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
04. Dezember 2023
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Informationstechnik, Kommunikation
Zuständiges Bundesressort:
Inneres
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 16 Abs. 1 Nr. 4
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 16 Abs. 1 Nr. 4:
(1) Ist ein Vertreter nicht vorhanden, so hat das Betreuungsgericht, für einen minderjährigen Beteiligten das Familiengericht auf Ersuchen der Behörde einen geeigneten Vertreter zu bestellen
(...)
4. für einen Beteiligten, der infolge einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, in dem Verwaltungsverfahren selbst tätig zu werden;
(...)
Link zum Gesetzestext:
Link zur PDF-Datei:
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Rechtsverordnung der Breg (noch nicht erlassen)
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A